Strafe für Fahrer bei Drogenfund

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  1. Keine. Besitzen kann man Drogen nur, wenn man von ihnen weiß. Und nur der "eigenhändige" Besitz von Drogen ist strafbar, nicht das Mitnehmen von jemandem, der welche besitzt ( § 29 BTMG )

  2. Genau so wie 1. Allerdings wird der Fahrer schon plausibel erklären müssen, warum er davon nix weiß.

  3. Das Transportieren von bekifften Personen ist nicht strafbar. Von alkoholisierten Personen übrigens auch nicht.

1: Ich glaube solange er wirklich nichts davon wusste, passiert ihm nichts

2: ich glaube dann hat der Fahrer pech gehapt, aber vllt kann man ja nachweisen, dass er nichts davon wusste, wie z.b. fingerabdrücke die nur von den personen hinten stammen.

3: Ich glaube nicht, denn es kann ja sein, dass er den typen kennt und ihn heimfahren will, weil er es alleine nicht schafft

  1. die betroffenen Personen bekommen Ärger wegen Besitz und Einfuhr.

  2. Für das Auto ist der Fahrer/Besitzer verantwortlich, da wirds schwierig, zu beweisen, daß man nix wußte.

  3. Bekifft sein ist nicht strafbar, da passiert gar nix, auch nicht, wenn der Fahrer es weiß. es ist nur verboten bekifft zu fahren.

Alles in Allem: Laß die Fnger davon, besonders von Schmuggel, da ist man schnell mal seinen Schein los und nicht immer wird einem geglaubt, daß man nix wußte.

problem ist: wenn die polizei/der zoll zb 2 gramm findet und davon ausgeht, dass noch mehr da ist, nehmen die dir das auto auseinander. und wenn sie dann noch was finden, kannst du seihen wie du es wieder zusammenbaus.t

Das KANN ganz dumm ausgehen.

So einen Fall habe ich in meinem Kundenkreis. Der junge Mann hatte ein paar Gramm Koks im Auto. Im wurde die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl er davon nichts konsumiert hatte, aber die Straftat (der Besitz und der Drogenschmuggel) wurde in Verbindung mit einen Kraftfahrzeug begangen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen und eine MPU anordnen.