Strafe bei ignorieren der Rotwildverordnung?
Hallo,
im Gegensatz zum Wolf, Luchs, Bär oder Biber, dürfen Hirsche ja nicht überall in Deutschland frei rumlaufen. Die winzigen Gebiete in denen sie leben dürfen, sind in der Rotwildverordnung genau festgelegt. Verlässt nun ein Stück Rotwild dieses Gebiet, muß es geschossen werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn ich nun Jagdpächter eines angrenzenden Reviers bin und eben nicht das Rotwild gleich abknalle, was blüht mir dann für eine Strafe und was auch noch interessant wäre, gilt für Rotwild außerhalb von Rotwild Revieren eine Schonzeit, oder muß da alles geschossen werden wie schwangere Hirschkühe oder welche mit kleinen Kälbern?
Danke für eure Antworten.
Mir geht es um Bayern. Ich habe gerade gelernt, daß es nicht in allen Bundeländern gilt. Hier der entsprechende Auszug aus Wiki: Ein konsequentes Abschussgebot für Rothirsche außerhalb dieser Bezirke existiert in den westlichen und südlichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen. In den anderen Ländern im Norden und Osten Deutschlands darf Rotwild prinzipiell überall leben
Es wäre gut, wenn Du das Bundesland dazu schreibst. Denn diese Regelung gilt nicht bundesweit.
Mir geht es um Bayern, aber soweit ich weiß, gilt das schon Bundesweit, aber jedes Bundesland setzt seine eigenen Gebiete fest.
2 Antworten
Da es sich um eine lokale Verordnung handelt (die gibt es nicht in allen Bundesländern und ist ggf. von Bundesland zu Bundesland sogar unterschiedlich) kann ich Dir da so nichts dazu sagen. Bei uns darf sich das Rotwild frei bewegen.
Siehe Wikipedia "Rotwildbezirk":
Ein konsequentes Abschussgebot für Rothirsche außerhalb dieser Bezirke existiert in den westlichen und südlichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen. In den anderen Ländern im Norden und Osten Deutschlands darf Rotwild prinzipiell überall leben.
Ich würde das in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Bei Fragen an den Kreisjägermeister wenden und den fragen.
Frag das mal bei einem Jagdverband