Strafbefehl?
Hallöchen meine Lieben, ich bin neu hier aber hoffe, dass ich hier auf Antworten komme
Ich hab vor einiger Zeit bisschen Blödsinn gemacht und habe mit einer minder Eigenbilder ausgetauscht. Zu meiner Verteidigung war ich in dem Zeitraum gerade erst 18 geworden. Jedoch gilt dies dann als Kinderpornographie.
Nun wurde im Gericht alles beschlossen ich bekomme eine Geldstrafe im Wert von 900 € muss die Gerichtsverhandlung bezahlen. Jedoch hab ich Angst, da mein Handy und mein PC damals eingezogen wurde und in meinem Strafbefehl steht der Satz
Darüber hinaus werden das Sichergestellte Smartphone und der Sichergestellte PC eingezogen
Da der PC im Wert von 1200 € war, tut es bisschen weh und ich wollte mich erkundigen, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, doch an den PC zu kommen. Ich schätze, als ich die Fotos von meinem Handy auf dem PC übertragen habe, um meinen Speicherplatz freizugeben, habe ich auch diese mitgenommen.
Habe ich irgendwie eine Chance mein PC zu kriegen. Mein Anwalt kann mir auch nicht weiterhelfen.
10 Antworten
Das dürfte konfisziertes Material sein, also ist es für dich nicht mehr zugriffsberechtigt. Da wirst du dir neues Equipment zulegen müssen. Strafe muss eben sein, und so kommen dann halt noch zusätzliche Kosten auf dich zu. Finde es btw etwas strange, dass du deine Straftat so runterspielst (bisschen Blödsinn gemacht ?????).
Er hatte bloß das Pech erwischt zu werden, gemacht hat das schon jeder Dritte
Mag sein, dass man das irgendwie zurück erstreiten kann, aber das würde soooo lange dauern, dass das Zeugs bis dahin sowieso fast wertlos verfallen ist. Den Einzug finde ich insofern fragwürdig, dass man sowieso einen Computer braucht und die Bilder befinden sich nur auf Festplatte/ssd. Der ganze Rest wurde also willkürlich beschlagnahmt.
Komischen Rechtsanwalt hast du da, damit sollte er sich schon auskennen.
Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt, deshalb würde Ich an deiner Stelle einfach mal beim Staatsanwalt nachfragen , also anrufen.
Solltest du nicht auf die eingezogenen Gegenstände verzichtet haben, ist es je nachdem möglich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufragen ob du die Gegenstände zurückbekommen kannst.
Wie realistisch das ist, ist eine andere Fragen.
Man muss dazu auch sagen, dass du mit einem Strafbefehl nochmal verdammt gut davon gekommen bist.
Darüber hinaus werden das Sichergestellte Smartphone und der Sichergestellte PC eingezogen
Und damit sind diese Gegenstände definitiv und dauerhaft weg. Wenn du das verhindern willst, musst du gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Welche hier in Betracht kommen, kann dir dein Rechtsanwalt sagen.