Strafarbeit - keine Ideen?

2 Antworten

Was für ein Blödsinn...

Du darfst Fotos machen, von wem Du willst, solange Du sie nicht veröffentlichst. Eine Schule ist ein öffentlicher Ort und keine Privatwohnung und fotographieren ist nicht verboten.

Am Besten schreibst Du das hier als Strafarbeit ab:

"Die EU-Datenschutzgrundverordnung verbietet nicht pauschal das Fotografieren bei Schul-, Sport- oder Abschlussveranstaltungen in Bildungseinrichtungen."

https://praxistipps.chip.de/fotografieren-an-schulen-und-kitas-dsgvo-das-muessen-sie-wissen_113973

Danke für den Link , meine Lehrerin sagte etwas von Gesetzesbrechungun und blablabla und das ich ihm seine Sicherheit in der Schule genommen habe , meine Freundin löschte das Bild auch direkt nach Aufnahme wieder und wir hatten ja nicht vor das Bild auf Insta Facebook etc zu Posten also ich finde das ganze auch etwas übertrieben aber wegen Recht am eigenen Bild und so hat sie schon Recht , nur halt alles bisschen übertrieben. Strafarbeit ist nun Mal Strafarbeit 🤷

Aber danke für die Antwort und die Zeit

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@Lena020807

Recht am eigenen Bild heißt nichts anderes als dass Du nicht einfach Fotos ohne Einwilligung veröffentlichen darfst, das heißt aber nicht, dass Du grundsätzlich niemanden mehr fotographieren darfst

Gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt.

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