Storno oder Gutschrift?
Auf meiner Rechnung ist ein Posten mit einer Einmalprämie einer Versicherung für den gekauften TV.
Darunter ist ein Storno des Postens. Wenn er storniert wäre, würde er doch gar nicht erst aufgezeigt werden, oder? es handelt sich nicht um eine Stornorechnung. Bedeutet das lediglich die Gutschrift des Postens?
Leider hat der Laden zu und morgen ist sonntag, ich brauche aber leider zeitnah eine Antwort.
1 Antwort
Einen Storno ohne Gutschrift ist gar nicht möglich. Muss doch alles erfasst werden Buchführung
Waren (Bestand) = aktives Bestandskonto
Wareneingang = Aufwandskonto
Erlöse (Warenverkauf) = Ertragskonto
Eine Buchführung muss fälschungssicher sein.
Deswegen muss die Kasse den Vorgang aufzeichnen.
Die acht Grundsätze lauten: Klarheit und Übersichtlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit, Vollständigkeit, Einzelbewertung, Wertaufhellung, Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und den Beleggrundsatz. Darüber hinaus gibt es einige Prinzipien und Verbote, welche es zu beachten gilt.
Es wurde Posten X für 1500) gekauft.
Dann ein Posten Y „Einmalpr. TV“ für 159,99€ und darunter „Storno Posten Y“ -159,99€
das bedeutet doch, der Käufer musste aufgrund einer einm. Prämie den Preis nicht zahlen? Hätte man den Posten direkt reklamiert, bevor er bezahlt wurde, wäre er ja gar nicht erst aufgeführt. Hätte man ihm im Nachgang reklamiert, nach der bezahlung, stünde doch oben Stornorechnung drauf?