Storno oder Gutschrift?

1 Antwort

Einen Storno ohne Gutschrift ist gar nicht möglich. Muss doch alles erfasst werden Buchführung

Waren (Bestand) = aktives Bestandskonto

Wareneingang = Aufwandskonto

Erlöse (Warenverkauf) = Ertragskonto

Eine Buchführung muss fälschungssicher sein.

Deswegen muss die Kasse den Vorgang aufzeichnen.

Die acht Grundsätze lauten: Klarheit und Übersichtlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit, Vollständigkeit, Einzelbewertung, Wertaufhellung, Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und den Beleggrundsatz. Darüber hinaus gibt es einige Prinzipien und Verbote, welche es zu beachten gilt.

Lisali56 
Fragesteller
 27.04.2024, 22:01

Es wurde Posten X für 1500) gekauft.

Dann ein Posten Y „Einmalpr. TV“ für 159,99€ und darunter „Storno Posten Y“ -159,99€

das bedeutet doch, der Käufer musste aufgrund einer einm. Prämie den Preis nicht zahlen? Hätte man den Posten direkt reklamiert, bevor er bezahlt wurde, wäre er ja gar nicht erst aufgeführt. Hätte man ihm im Nachgang reklamiert, nach der bezahlung, stünde doch oben Stornorechnung drauf?

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