Sozialwohnung mieten ohne Besichtigung?

3 Antworten

Das ist durchaus möglich, wenn der Vermieter das auch so sieht.

Hallo Tina,

für die Anmietung einer Sozialwohnung ist ein WBS (Wohnberechtigungsschein) erforderlich. Umgangssprachlich wird auch häufig § 8 Schein dazu gesagt.

Was es hierbei zu beachten gibt erfährst du hier:

https://www.wohnberechtigungsschein.net/

Viel Erfolg!
tina0303 
Fragesteller
 22.09.2021, 07:49

Das war erstens nicht die frage, zweitens ist mir das klar und drittens habe ich einen WBS. Trotzdem danke

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heurekaforyou  22.09.2021, 21:16
@tina0303

Es war auch nicht deine Frage, wie die Miete finanziert werden soll.

Nach eigener Aussage haben du und dein Mann krankheitsbedingt keinen Job. Offensichtlich verfügt ihr auch nicht über Einkommen aus Sozialleistungen.

Was ich dir damit erklären möchte, ist Folgendes:

Um tatsächlich etwas bewirken zu können, müssten zunächst einmal die Voraussetzungen für eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden.

Wenn die Zuständigkeit geklärt ist, brauchst du dich auch nicht mehr von den Behörden "abwimmeln" lassen.

Gut zu wissen:

Wenn du eure Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit begründest, ist ein Hinweis auf Depression für eine Anerkennung durch die Behörden nicht ausreichend.

Es ist nachvollziehbar, dass es für euch als Laien nicht einfach ist, sich im Paragraphen-Dschungel zurecht zu finden. Das die Behörden dabei nicht unbedingt eine Hilfe sind, ist ebenfalls kein Geheimnis.

Eine kompetente Orientierungshilfe kann hier z.B. die der Telefonseelsorge sein.

Förderung und Unterstützung durch das

Bundesministerium für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt

Wenn Sie den direkten Kontakt zu uns suchen, finden Sie hier eine Liste der Ansprechpartner.

https://www.telefonseelsorge.de/

Meine persönliche Meinung ist:

Wenn es Gründe gibt, die vorübergehend eine Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags erfordern wäre ggf. die Möglichkeit der gesetzliche Betreuung vielleicht denkbar. In der Regel werden Art und Umfang der Betreuung selbst bestimmt.

§ 1896 Voraussetzungen

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html

Gleichgültigkeit löst keine Probleme!

Du schreibst:

....und es einem im grunde genommen egal ist, wie runtergekommen die wohnung ist
für vielleicht 10 minuten Wohnungsbesichtigung, vor allem wenn man die wohnung nicht zu 100% bekommt.

Vielleicht wäre es auch hilfreich, wenn du deine Sichtweise einmal überdenkst.

Im Grunde genommen ist es einem Mieter nicht egal, wie runter gekommen seine Wohnung ist. Noch dazu wenn er die Miete erarbeiten muss.

Und bei 10 Minuten kann man wohl auch kaum von einer Wohnungsbesichtigung reden.

Du hast die Umstände bei deiner Mutter und Schwiegermutter ausführlich beschrieben.

Vielleicht liegen die Gründe hierfür auch teilweise darin, dass euch einfach zu viel egal ist?!

Hilfe kann nur als Hilfe zur Selbsthilfe funktionieren!

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In der Regel lassen sich die Vermieter darauf nicht ein. Warum? Wenn Du einen Mietvertrag "blind" unterschreibst, gilt das als Fernabsatzgeschäft und Du hast ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

Gerhart  22.09.2021, 11:16

Ob das der Vermieter des FS weiß?

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ChristianLE  22.09.2021, 13:28
@Gerhart

Das wäre die Frage. Schlimmstenfalls weiß es jetzt aber der Fragesteller und kann den Vermieter später damit überraschen ;-)

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