Sozialbürgerhaus in München erfragt zum SGB12-Antrag bspw. genaue Auskünfte zu Schulden, Herkunft, Tilgungs-Zahlungen?

1 Antwort

Das Sozialamt kann Leistungen verweigern, wenn die Bedürftigkeit durch sozialwidriges Verhalten verursacht wurde. Insofern ist es berechtigt zu erfragen , u.a. wie etwaige Schulden entstanden sind.