Hallo Freunde,
meine Frau hat von ihrem kĂŒrzlich verstorbenen Vater ein recht groĂes GartengrundstĂŒck geerbt. Dies ist nun auch notariell per Grundbuch ihr Eigentum.
Das GrundstĂŒck wird derzeit von 4 PĂ€chtern genutzt. Zwei davon haben einen Pachtvertrag Ein Weiterer hat eine mĂŒndliche kostenfreie Ăberlassung vor vielen Jahren bekommen, pflegt sein Teil des grundstĂŒcks vorbildlich, ist aber nicht an einem Pachtvertrag interessiert... und der Vierte hat es von einem ebenfalls verstorbenen PĂ€chter kostenfrei zur weiteren Nutzung ĂŒberlassen bekommen (scheinbar auch mĂŒndlich).
Nun wollen wir das Ganze rechtlich absichern, es wÀren also sicher neue PachtvertrÀge notwendig. Welche Papiere und Abmachungen wÀren noch notwendig?
Einer der PĂ€chter möchte eine massive Laube nutzen und fĂŒr sich sanieren und renovieren. Einer der anderen hat auf seinem gepachteten Land ein kleines Blockhaus errichtet, das nicht im Pachtvertrag steht, nur ein Schuppen war damals angegeben.
Wir zahlen derzeit den Strom, die Grundsteuer und die GebĂ€udeversicherung fĂŒr die massive Laube. Wir nutzen aber selbst nichts an und auf dem GrundstĂŒck. und erhalten pro Jahr derzeit nach den alten VertrĂ€gen nur 150 Euro Pacht von allen zusammen. Also ein MinusgeschĂ€ft.
DĂŒrfen/MĂŒssen die PĂ€chter ihre HĂ€uschen selbst versichern? Wer kommt fĂŒr die Stromkosten auf? Wie ist die Rechtslage, wenn dort jemand zu Schaden kommt, der laut eigener Aussage nur eine mĂŒndliche Abmachung hat? Wie ist die Rechtslage, wenn der PĂ€chter ein HĂ€uschen gebaut hat und der andere alles selbst saniert an seiner Laube? Wie sind dann die BesitzverhĂ€ltnisse?
Es ist ein biĂchen kompliziert, aber vielleicht weiĂ jemand Rat?