Sollte Fremdgehen unter Strafe stehen?
Ja, Fremdgehen fängt für jeden woanders an, aber dann nehmt den, für euch kleinsten Nenner.
Und welche Strafe sollte es für welches 'Vergehen' geben?
16 Antworten
Ja sollte es. Wer Fremdgeht missbraucht das Vertrauen seines Partners, Verletzt diesen unnötig und vieles mehr. (Welche Strafe da darf man Kreativ werden. Hab gehört die Römer hatten ein paar Interessante Bestrafungsmethoden 😉)
Also:
Ja, es sollte unter Strafe stehen
Nein.
Fremdgehen ist in dem Sinne keine Straftat, sondern einfach ein Vertrauensbruch.
Wie Du selbst so schön sagst: es fängt bei jedem woanders an. Das lässt sich rechtlich nicht mal fixieren. Worum geht es Dir denn überhaupt? Geht es um monogame Exklusivität oder geht es um missbrauchtes Vertrauen bzw. Unehrlichkeit?
Ja, für viele ist Monogamie eine Grundlage der Beziehung. Die einen fühlen sich schon verletzt wenn der Partner auf einer Party flirtet ohne dass wirklich etwas passiert. Einige machen besoffen irgendetwas was sie schon unmittelbar danach extrem bereuen. Wieder andere haben jahrelang eine heimliche Affäre. Ab wann ist es dann strafbar? Und ab wann? Muss man verheiratet sein? Oder braucht man keinen Trauschein und es reicht wenn man mindestens 2 Wochen zusammen ist? Gelten auch schon "Kennenlernphasen"?
Und was ist mit den Paaren deren Beziehung garnicht so sehr auf sexuelle Monogamie basiert? Die entweder gemeinsam in den Swingerclub gehen oder in einer offenen Beziehung leben?
Das Hauptproblem ist ja letztlich nicht, dass man mit einer fremden Person Sex hatte, sondern dass man das Vertrauen des Partners missbraucht hat, dass man jemanden belogen hat oder dass man zumindest Dinge getan hat von denen man (berechtigt) nicht will, dass der Partner das raus bekommt. Aber dieser Vertrauensbruch kann auch auf ganz anderen Ebenen stattfinden: beim Geld, bei übler Nachrede, bei permanenten Ausreden etc...
Willst Du sowas auch bestrafen? Und wenn nein, warum nicht?
Letztlich - dafür gibt es eine Strafe: wenn das Vertrauen weg ist, ist das in vielen Fällen das Ende der Beziehung. Es ist nicht Aufgabe des Strafrechtes sich da einzumischen...
Ich finde es sollte keine Strafe geben, sondern die allgemeine Handlungsfreiheit gelten, insbesondere wenn die Beziehung keine Ehe ist.
Nein, auch wenn man zusammen ist, zählt der Partner nicht als Eigentum
Nein, sollte es nicht. Warum sollte es deiner Meinung unter Strafe stehen.
Da hast du schon recht. Aber trotzdem lässt sich sowas nicht verhindern auch nicht wenn man es bestraft.
Weil es ein massiver vertrauensbruch ist, die betrogene Person möglicherweise psychisch geschädigt wird und es respektlos ist