Soll ich Nachbarn anzeigen, wegen übler Nachrede?

11 Antworten

Klar, zeig ihn an. Selbst wenn es nur dazu dient, daß er merkt, daß du dir rechtlich korrekt zu helfen weißt, könnte das abschrecken. Und gerade, wenn er fortfährt hast du somit den Nachweis, daß er es ständig macht und du schon dagegen vorgegangen bist. So hast du was in der Hand, wenn du später auch mal zivilrechtlich gegen ihn vorgehen mußt (falls er keine Ruhe gibt)

Ich kenne jetzt natürlich den Hintergrund eures Streites nicht. Worum geht es überhaupt? Kann man das nicht einfach klären?

bringt mir überhaupt eine Anzeige was,

Nein. Denn das Abluft eines Imbisses als "stinkend und eklig" empfunden wird, ist ja nichts, was dich "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist", wie es der § 186 StGB als Straftabestand vorsieht :-O

G imager761

DH für deine Antwort, denn du hast dir die Mühe gemacht, genau das zu tun, was auch Profis (Juristen) tun: nämlich ins Gesetz zu schauen, statt sich bei der Beurteilung einer juristischen Frage auf irgendein persönliches "Rechtsgefühl" zu verlassen. Und nicht nur das: Du nennst obendrein auch die in diesem Fall absolut einschlägige Rechtsnorm, nämlich den § 186 des Strafgesetzbuches (StGB). Super!

6

Irrtum, so wie er es geschrieben hat, ich habe hier ja nicht den genauen Wortlaut gegeben ist es eine üble Nachrede. Desweiteren hat er eine Gesundheitsverletzung verursacht durch den Müllbeutel. Bis jetzt ist es ruhig, aber sollte noch was kommen, werde ich Ihn anzeigen. Habe nämlich keine Lust das die Sache weiter eskaliert

0
@chatengel75

Es ist und bleibt dir unbenommen, eine Strafanzeige zu erstatten. Allerdings hast du hier ausdrücklich gefragt:

Bringt mir überhaupt eine Anzeige was?

Diese Frage hat imager761 in seiner obigen Antwort in offenkundiger Kenntnis der in § 186 StGB normierten Tatbestandsmerkmale verneint.

Warum du trotzdem zu wissen glaubst, dass hier eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB vorliegt, bleibt unklar. Urteilst du nur "nach persönlichem Rechtsgefühl" oder hast du tatsächlich mal ins Gesetz geschaut und die dort normierten Tatbestandsmerkmale durchgeprüft? Und kann es sein, dass du den von dir genannten Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) mit dem Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) schlicht verwechselst oder glaubst, beides sei das Gleiche?

Hier kannst du dich über den Gesetzeswortlaut des von dir explizit genannten Straftatbestandes der üblen Nachrede (§ 186 StGB) informieren:

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte beachte bei der subsumtionstechnischen Prüfung der in § 186 StGB normierten Anwendungserfordernisse das (oben fett hervorgehobene) negative Tatbestandsmerkmal

nicht erweislich wahr"

Im Übrigen empfehle ich dir, dich professionell über die Höhe der Kosten beraten zu lassen, die unter Umständen auf dich zukommen könnten, falls die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des fraglichen Vorganges verneint und du privatrechtlich gegen deinen Nachbarn vorgehst.

0

Auf jeden Fall solltest du nicht mit den gleichen Mitteln zurückschlagen! Bei solchen Nachbarn kannst du anscheinend davon ausgehen dass sie nur noch darauf warten dass du zurück schlägst. Grund genug zu einer Anklage scheint es zu geben. Allerdings solltest du auch damit rechnen dass das ganze mit Kosten verbunden ist (Anwalt, evtl. Gericht) und ob es dir das Geld wert ist. Ich weiß natürlich auch nicht was du versucht hast um dieses Problem zu bewältigen. Im allgemeinen kann man sagen dass Höflichkeit solchen Menschen von deiner Seite bestimmt zu wider ist. Falls diese Nachbarn einen Grund haben sollten das zu tun (Fühl dich bitte nicht gezwungen mir dies zu eröffnen, es geht mich ja eigentlich nichts an) könnte es helfen diese Sache mit deinen Nachbarn zu erörtern, falls nicht kann es zumindest nicht schaden, sich mit den Beamten auseinander zu setzen die die Beleidigungen an deinem Laden aufgenommen haben, ich denke diese können dir diesbezüglich ebenfalls weiterhelfen.

mfg, Fee

Ich könnte mir eher vorstellen, dass es effektiv wäre, die Sache mit dem Müllsack über dem Schornstein mal juristisch prüfen zu lassen. Ich hab kein Jura studiert, war aber lange Zeit bei der Feuerwehr und würde so eine Aktion als versuchte Brandstiftung werten.

Na ja das mit dem Müllsack war nicht so ganz ok.

Allerdings schreibst Du von einem Abluftschornstein und einem Laden. Was ist das denn für ein Laden? Bei einer Räucherei für Fisch z. B. wäre nämlich die Bezeichnung stinkend und eklig nicht so sehr daneben.

Es ist ein Imbiss, wo Sie auch dafür unterschrieben haben, das ich Ihn bauen darf. Muss aber sagen, ich habe große Abluft, die übers Dach auch die Gerüche auspustet, etc. Habe alle Auflagen erfüllt

0