So in die schule gehen?

 - (Schule, Top)

14 Antworten

Ist vielleicht etwas wenig bei der Kälte? Ansonsten ein echter Hingucker für Jungs und perfekt, um andere Mädels neidisch zu machen. Du darfst natürlich immer, weil es deine Entscheidung ist.

Das ist zwar gewagt und Jungs haben viel zu schauen. aber wenn es nicht gegen die Schulordnung verstößt ist das okay.

Glückwunsch zu Deiner Figur,wirklich. Ich bin fast 50 und finde es für die Schule zu offenherzig. Ganz ehrlich,Bedenke bitte immer,so toll das aussieht,es erregt nicht nur Jungs und vielleicht Deinen Schwarm,es erregt auch die,von denen Du nichts wissen willst,und es kann sehr aggressiv machen. Wäre ich Dein Vater,würde ich mir Sorgen machen. Nicht Ärgerlich,einfach Sorgen. Denke auch daran,was Mann sieht,wenn Du Dich bückst,um z. B.etwas aufzuheben oder so. Mit dieser Figur kannst Du vieles tragen und andeuten,aber "verschenke" nicht so viel.
Bitte,ich bin kein sabbernder Lüstling und möchte Dir den Spaß an Deinem Körper nicht verderben,aber gib ein wenig acht. Es gibt auch viel Finsteres da draußen.

Ich denke es ist in Ordnung

"Doch wie steht es um die modischen Wahlmög­lich­keiten der Schüler als Ausdruck ihrer Indivi­dualität? Immerhin gesteht das allgemeine Persön­lich­keitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grund­gesetz (GG) jedem die grund­sätzliche Freiheit zu, sein Äußeres in puncto Kleidungswahl oder Frisur frei zu gestalten. "Die Schule ist nicht berechtigt, die eigene Moral­vor­stellung zum Gradmesser für eine korrekte Kleidung zu machen", so eine Sprecherin des Kultus­mi­nis­teriums in Stuttgart. Bislang gebe es in Deutschland keine Kleider­ordnung an öffent­lichen Schulen.

Jedoch dürfe die Schul­leitung inter­ve­nieren, wenn Hotpants und andere knappe Somme­routfits den Schul­frieden gefährden würden. Dies sei etwa dann der Fall, wenn Schüler durch aufreizende Kleidung von Klassen­ka­me­ra­dinnen abgelenkt würden. Das allgemeine Persön­lich­keitsrecht kann in der Tat durch andere gesetzliche Vorgaben einge­schränkt werden: So zum Beispiel durch die allgemeine Rücksicht­nah­me­pflicht aus § 241 Abs. 2 Bürger­liches Gesetzbuch (BGB)."

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/hotpants-verbot-darf-schule-kleiderordnung-vorschreiben/

Muss zum Gesamtbild halt passen. Sieht jetzt so schlecht nicht aus. Ob es jedoch für die Schule das beste ist, ist fraglich. Ein Hingucker ist es allemal.

Wolltest Du es darauf anlegen?