Sind solche im Aussagen strafbar?
Moin,
hab letztens ein Gespräch meiner Nachbarn vom Balkon aus mitgehört. Thema war Politik und massives Ärgernis über Merz und geforderte Steuererhöhungen. Aussagen wie "Wir bräuchten wieder eine RAF" und "Politiker wie Merz würden das Ableben verdienen" fielen da recht lautstark.
Im Zweigespräch ist ja an sich alles erlaubt. Aber wie siehts aus wenn das Gespräch sehr "mithörbar" aus der eigenen Wohnung geführt wird?
Frage ich mich gerade, weil diverse Menschen schon für deutlich laschere Aussagen "Herr XYZ ist ein Piemmel" eine Hausdurchsuchung ernteten.
Danke :3!
3 Antworten
Da kann man strafrechtlich nichts machen, auch wenn solche Aussagen natürlich menschliche Abgründe offenlegen.
Worte sind nur Schall und Rauch solange das niemand anderes bestätigt oder es als Beweis aufgenommen wurde kann da nichts angezeigt werden...
OK ich weiß nur das man ohne handfeste Beweise im Grunde nichts hat
Eben mal recherchiert: Zur Aufklärung oder Vereitelung einer schwerwiegenden Straftat ist die Anfertigung einer Aufnahme erlaubt, aber selbst hier könnte sich der Ersteller strafbar wg. Eingriff in Persönlichkeitsrechte machen. Leicht konfus und paradox, aber das spiegelt wie ich finde gut die Widersprüchlichkeit des deutschen Rechtsstaats wider.
Nicht öffentlich oder ins Gesicht gesprochen ist es keine Beleidigung. Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, passiert also nicht unbeabsichtigt.
Wobei wohl selbst eine Aufnahme strafrechtlich nicht verwertbar wäre.