Sind solche im Aussagen strafbar?

PaulSmart  10.09.2025, 05:29

Du willst jetzt die Polizei auf deine Nachbarn loslassen?

chkkvhzjj 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 05:53

Würde mir im Leben nicht einfallen.

3 Antworten

Da kann man strafrechtlich nichts machen, auch wenn solche Aussagen natürlich menschliche Abgründe offenlegen.

Worte sind nur Schall und Rauch solange das niemand anderes bestätigt oder es als Beweis aufgenommen wurde kann da nichts angezeigt werden...


chkkvhzjj 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 05:54

Wobei wohl selbst eine Aufnahme strafrechtlich nicht verwertbar wäre.

chkkvhzjj 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 06:08
@Jionanas

Ist zwar nur Halbwissen, aber ich meine etwas über die Unzulässigkeit heimlicher Aufnahmen vor Gericht gehört zu haben.

Jionanas  10.09.2025, 06:10
@chkkvhzjj

OK ich weiß nur das man ohne handfeste Beweise im Grunde nichts hat

chkkvhzjj 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 06:15
@Jionanas

Eben mal recherchiert: Zur Aufklärung oder Vereitelung einer schwerwiegenden Straftat ist die Anfertigung einer Aufnahme erlaubt, aber selbst hier könnte sich der Ersteller strafbar wg. Eingriff in Persönlichkeitsrechte machen. Leicht konfus und paradox, aber das spiegelt wie ich finde gut die Widersprüchlichkeit des deutschen Rechtsstaats wider.

Tannibi  10.09.2025, 06:45
@chkkvhzjj
Wobei wohl selbst eine Aufnahme strafrechtlich nicht verwertbar wäre.

Gegen dich schon.

Nicht öffentlich oder ins Gesicht gesprochen ist es keine Beleidigung. Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, passiert also nicht unbeabsichtigt.