Sind "rausschicken" und "rausschmeißen" bei Personen dasselbe?

3 Antworten

Morgens schicke ich meinen Mann 'raus, um ein paar Erdbeeren für das Müsli aus dem Garten zu holen. Ich hoffe stark, dass er zurückkommt😉.

Wenn Gäste in einem Lokal randalieren, dann ist der Rausschmeißer dafür zuständig, die Randalierer (so diskret wie möglich) "hinauszukomplimentieren", sprich an die Luft zu setzen, ggfs. ihnen Hausverbot zu erteilen. Ist kein Rausschmeißer da, macht das der Wirt selbst.

Nein, man kann z.B. ein Kind aus der Klasse rausschicken um Kreide zu holen. Das Kind kommt dann mit der Kreide wieder. Wenn das Kind aus der Klasse rausgeschmissen wurde, soll es draußen bleiben als Bestrafung für schlechtes Benehmen.

Rein sprachlich würde ich sagen, nein.

Rausschicken: Derjenige wird zwar angewiesen, rauszugehen, aber man geht davon aus, dass er freiwillig geht.

Rausschmeißen: Er wird definitiv gezwungen.

Beim Rausschicken könnte er sich auch weigern, dann würde es aber wohl einen Konflikt geben. Beim Rausschmeißen wäre der Konflikt stärker und ggf. körperlich bzw. mit involvierter Polizei.