Sind Lolicon-Hentai / solcherlei Animepornos strafbar?

3 Antworten

Soweit ich informiert bin, ist es nicht strafbar, aber von vielen nicht gerne gesehen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Steve123601  03.12.2019, 21:40

Ich persönlich finde es völlig in Ordnung

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Curious1234 
Fragesteller
 03.12.2019, 21:48
@Steve123601

Würde halt krass finden, wenn es direkt verboten ist. Der Zugang zu solchen Inhalten ist extrem einfach, und es ist ja auch nur gezeichnet.

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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Das Gesetz bezieht sich nur auf reale Personen, bzw. spricht man auf der Webseite der BKA von "fotorealistischen Darstellungen".
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html

Fotorealistisch bedeutet, dass ein Bild oder Video (nahezu) real aussieht.
Naja und Animes sind davon ziemlich weit entfernt.
Entsprechend fallen Loli-Hentais und solcherlei per Gesetz nicht unter Kinder- oder Jugendpornografie.

Soweit ich weiß ja, wenn die Charaktäre minderjährig sind, ansonsten nicht

Curious1234 
Fragesteller
 03.12.2019, 21:47

Ich frage mich halt nur, wann ein Charakter minderjährig ist. Eine gezeichnete Figur hat doch kein Alter, dazu müsste eine reale Person abgebildet sein. Oder irre ich mich da?

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apophis  03.12.2019, 23:02

Vorsicht!
In Deutschland gilt es auch als Kinderpornografie, wenn die Darsteller wie Kinder aussehen.
Ist eine Pornodarstellerin also sagen wir gerade 18, sieht für ihr Alter aber sehr jung aus und wird zudem durch äußere Mittel (Schminke, Klamotten etc.) noch jünger dargestellt, sodass sie mit einem Kind zu verwechseln ist, dann ist das auch Kinderpornografie und somit strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
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AvatarLuffy  24.06.2020, 21:10
@apophis

Komischerweise steht auf manchen Seiten, dass Wirklichkeitsnah bedeutet, dass man erkennt das Kinder dargestellt werden aber auf manchen anderen wird nur auf fotorealistische oder der Realität zu verwechseln ähnliche Inhalte verwiesen. Was ist jetzt richtig?

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apophis  24.06.2020, 22:26
@AvatarLuffy

Dazu gibt es tatsächlich eine Stellungnahme eines Untersuchungsausschusses des Bundestages.

https://www.bundestag.de/resource/blob/330668/1b0aa00427eae026548ac7dfd4e7cb41/stellungnahme_eisele-data.pdf

Dort heisst es:

Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen nur dann, wenn ein durchschnittlicher, nicht sachverständiger Beobachter nach dem äußeren Erscheinungsbild der Darstellung nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt.
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AvatarLuffy  25.06.2020, 18:31
@apophis

Was ist denn dann mit den Stellungnahmen die behaupten es müsse nur aussehen als ob es ein Kind darstellen will? Sind die falsch? Ich habe noch nie davon gehört, dass bei einem Gesetz so schlampig gearbeitet wird. Wissen sie etwas dazu?

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apophis  26.06.2020, 05:03
@AvatarLuffy

Wo kommt diese Aussage her und in welchem Bezug steht sie?

Es fällt bspw. auch unter Wirklichkeitsnah, wenn volljährige Darsteller sich etwa kindlich anziehen und den Eindruck machen (für einen nicht sachverständigen Beobachter nicht unterscheidbar), als ob es sich um Kinder/Minderjährige handelt.
Selbiges gilt für nachgestellte Szenen.

Das ist aber eindeutig zu unterscheiden von computergenerierten Szenen, wo definitiv keine Misshandlung stattgefunden haben kann.

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AvatarLuffy  26.06.2020, 07:14
@apophis

Au anwalt.de steht es genau wie von mi beschrieben. Ein objektiver Betrachter muss feststellen, dass einer Darsteller ein Kind sei.

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apophis  26.06.2020, 08:50
@AvatarLuffy

Wenn einer der Darsteller ein Kind ist, dann ist es definitiv Kinder-/Jugendpornografie, keine Frage.

Wenn der Anschein erweckt wird, etwa durch einen jung aussehenden Darsteller und kindlichen Klamotten, dann ist es - wie zuvor beschrieben - ebenso verboten.

Bei gezeichneten/computergenerierten Videos/Bildern gibt es aber keine Darsteller.
Ganz gleich was dort gezeigt wird, ein objektiver Betrachter wird immer erkennen, dass es sich nicht um ein minderjährigen Menschen handelt.
Außer eben ggf. bei fotorealistischen Animationen, die durchaus mit realen Menschen verwechselt werden können.

Schau Dir am besten den Link an, den ich gepostet habe.
Suche dort (strg+f) nach "Wirklichkeitsnah" und nach dem Text, den ich zitiert hatte (müsste der dritte Treffer sein).
Der Absatz aus dem das Zitat stammt beantwortet zu ziemlich alle Fragen zu den Thema.

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AvatarLuffy  27.07.2020, 14:01
@apophis

Ich habe den Text dann nicht ganz verstanden also "dasses ein Kind sei" hat sich für mich so angehört als m, dass es si dargestellt wird als ob es ein Kind sei.

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AvatarLuffy  27.07.2020, 18:15
@apophis

Ich meinte damit das was ich in meinem vorletzten Post schrieb.

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apophis  27.07.2020, 18:22
@AvatarLuffy

Ich verstehe.
Es muss für einen objektiven (unbeteiligten) Betrachter klar erkennbar sein, dass es sich nicht um ein Kind handelt. Nur wenn das gegeben ist, ist es erlaubt.
Wenn ein solcher Betrachter nicht eindeutig erkennen kann, ob es sich bei einem der Darsteller um ein Kind handelt oder nicht, dann ist es verboten.

Mit "Kind" ist natürlich ein Mensch gemeint.
Bei computergenerierten oder gezeichneten Videos/Bildern, ist es auch für einen unbeteiligten Betrachter offensichtlich, dass es sich nicht um ein echtes Kind handelt.
Ausnahmen sind da ggf. eben fotorealistische Videos, wo computergenerierte Avatare einem Menschen sehr ähnlich werden können.

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