Sich als jemand anderes ausgeben?

6 Antworten

Nein. Darauf kann man bis zu 10 Jahre Haft als Strafe erhalten.

Das fällt unter Betrug nach §263 bzw. §263a StGB.

Natürlich nicht. Das ist Identitätsdiebstahl, arglistige Täuschung und vermutlich sonst noch ein paar Sachen.

Das machen glaube ich viele auch Betrüger machen es so reden dir schönes vom Himmel und man ist der dumme dann

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das darf man nie und nirgends. Das wäre Identitätsdiebstahl, eine Straftat.