sexvideo ohne erlaubnis der frau verbreitet
Ein Arbeitskollege hat ohne erlaubnis dessen Freundin sich und Sie beim Sex gefilmt. Dieses Video hat er dann genommen und weitergegeben. Sie möchte ihn jetzt anzeigen. Was kommt auf ihn zu?
10 Antworten
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB
Und Bewährungsstrafe kommt in etwa mit nicht schuldig gleich..
und in der regel hat man einen bewährungshelfer, den man alle paar tage anrufen muss und sich ein, 2 mal die woche mit dem trifft. und wenn du auch nur die kleinste ordnungswidrigkeit (ich meine jz nicht über die straße bei rot gehen oder so^^), dann kommst du ins gefängnis.
wenn die Frau "Beweise" vorlegen kann und sie denn Prozess gewinnt kann das für den Arbeitskollegen nicht nur eine saftige Geldstrafe geben, u.U. gibts sogar ne Haftstrafe. Sie soll in auf alle Fälle sofort anzeigen.
Haftstrafe is sehr unwarscheinlich .. warscheinlicher wäre eine Geldstrafe von 500€-2000€ oder eine Bewährungsstrafe
Hoffentlich ganz viel Ärger, denn das Wünsche ich ihm. Sowas ist so fies kein Wunder wenn man nicht mal mehr seinem Partner trauen kann
Es kommt darauf an, wie schlimm es gewesen ist.
Ich denke mal, eine hohe Geldstrafe bekommt Er.
Die eigentliche Frage, die sich hier allen stellt würde nicht beantwortet:
Wo kann man die Qualität des Videos in Augenschein nehmen?
Für den Rest bekommt der Kollege noch die Rechnung seiner Freundin, wenn sie anzeigt - aber die Beweispflicht liegt auch bei Ihr. Hörensagen reicht nicht aus.
Das Video Geht über eine Stunde und ist auf cd Rom gebrannt worden und diese ist in Umlauf geraten...ich denke Sie wird es auch als Beweismittel haben....
und wird warscheinlich mit einer Geldstrafe von 500-2500 € bestraft werden in härteren fällen kann er auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden!