sexvideo ohne erlaubnis der frau verbreitet

10 Antworten

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB

Niclas165  21.08.2012, 08:14

und wird warscheinlich mit einer Geldstrafe von 500-2500 € bestraft werden in härteren fällen kann er auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden!

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Protien  21.08.2012, 08:42
@Niclas165

Und Bewährungsstrafe kommt in etwa mit nicht schuldig gleich..

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Har123ald  21.08.2012, 09:12
@Protien

Und Bewährungsstrafe kommt in etwa mit nicht schuldig gleich..

Wo hast du den Unsinn her? Das steht dann im Führungszeugnis, macht sich unheimlich gut bei Bewerbungen!

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sum41  21.08.2012, 09:17
@Har123ald

und in der regel hat man einen bewährungshelfer, den man alle paar tage anrufen muss und sich ein, 2 mal die woche mit dem trifft. und wenn du auch nur die kleinste ordnungswidrigkeit (ich meine jz nicht über die straße bei rot gehen oder so^^), dann kommst du ins gefängnis.

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wenn die Frau "Beweise" vorlegen kann und sie denn Prozess gewinnt kann das für den Arbeitskollegen nicht nur eine saftige Geldstrafe geben, u.U. gibts sogar ne Haftstrafe. Sie soll in auf alle Fälle sofort anzeigen.

Niclas165  21.08.2012, 08:19

Haftstrafe is sehr unwarscheinlich .. warscheinlicher wäre eine Geldstrafe von 500€-2000€ oder eine Bewährungsstrafe

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sum41  21.08.2012, 09:18

und entlassung von der arbeitsstelle warscheinlich

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Hoffentlich ganz viel Ärger, denn das Wünsche ich ihm. Sowas ist so fies kein Wunder wenn man nicht mal mehr seinem Partner trauen kann

Es kommt darauf an, wie schlimm es gewesen ist.

Ich denke mal, eine hohe Geldstrafe bekommt Er.

Die eigentliche Frage, die sich hier allen stellt würde nicht beantwortet:

Wo kann man die Qualität des Videos in Augenschein nehmen?

Für den Rest bekommt der Kollege noch die Rechnung seiner Freundin, wenn sie anzeigt - aber die Beweispflicht liegt auch bei Ihr. Hörensagen reicht nicht aus.

roma11 
Fragesteller
 21.08.2012, 14:07

Das Video Geht über eine Stunde und ist auf cd Rom gebrannt worden und diese ist in Umlauf geraten...ich denke Sie wird es auch als Beweismittel haben....

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