Das ist normal, das ist "dank" des Programmes "Time Machine": Falls du keine externe Festplatte anschließt, speichert er das Backup auf der internen Platte zwischen.

Ohne Backup ist eh dumm, daher eine externe Festplatte kaufen/besorgen und damit die Backups regelmößig mit Timemachine machen. Dann werden die 20 GB speicher auch wieder frei.

Alternativ Timemachine einfach ausschalten, aber das ist nicht zu empfehlen.

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Absage heißt erst einmal gar nichts, da vieles erst im 2. oder 3. Nachrückverfahren geschieht.

Ggf. kannst du noch am Losverfahren teilnehmen, einfach mal bei den Unis gucken, kann aber auch sein, dass du dich da auch fristgerecht bewerben musstest.

Falls du keine Uni findest, die BWL zulassungsfrei anbietest, hast du leider Pech gehabt.

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Vielleicht gebt ihr viel zu viel Geld für Schrott aus?!

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Mit dem Virus sind bereits alle infiziert und beim Tod wird man automatisch zu einem Zombie, egal ob man gebissen wird oder nicht.

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Wenn das Kind krank ist, drängt sich - je nach Alter des Kindes - die Frage der Betreuung auf. Bei kleineren Kindern und/oder einer schwereren Erkrankung wird die Mutter oder der Vater selbst die Betreuung übernehmen wollen. In diesen Fällen besteht für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung für diese Freistellung nach § 45 SGB V ist, dass: + das Kind noch keine 12 Jahre alt ist, + die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, + über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und + im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage, als Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php

Länger als 10 Tage im Jahr gibts kein Geld, außer du bist alleinerziehend. Falls dein Mann z.B. gerade arbeitslos ist (als Beispiel), dann kannst du dich gar nicht krankschreiben lassen.

Du bekommst auch nur Krankengeld, also ~70% deines Gehaltes.

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Hast du schon mal überlegt, dass du das falsche Produkt bekommen hast, und du tatsächlich die 13er Macbook Pro Version vor dir hast?

Hast du links und rechts neben der Tastatur die Lautsprecheröffnung? Wenn ja = 15". Wenn nein = 13"

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An einer Uni als auch an einer FH kommt man nicht ohne Lernen voran, wenn du denkst, dass das wie in der Abizeit ist, dann hast du dich geschnitten.

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Schon mal überlegt, dass er gar nicht mit dir ins Bett will und das nur dir zuliebe macht?

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Als noch Soldatin (bis 30.09) genieße ich freie Heilfürsorge.

Nö, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Das ist ein Unterschied.

Du solltest gesetzlich nehmen, wieso überlegst du überhaupt ob privat?!

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www.telekom.de/iphone

Kündigen kannst du erst nach 2 Jahren in diesem Fall, du musst auch volljährig sein.

Mit Vertrag kostet weniger, weil der Netzanbieter sich das z.T. über die Grundgebühren wieder holt.

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Theoretisch ist das natürlich möglich, wenn du den Arbeitgeber überzeugen kannst.

Der Vorteil von Akademikern ist ja, dass sie gelernt haben sich sehr schnell in neue Materie einzuarbeiten.

Aus einem z.B. Physik/Techniklehrer wird nie ein reinrassiger Controller werden, aber er kann sich schnell in neue Sachen einarbeiten.

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Aus dem Grund halte ich nix von Geschlechtertrennung.

Nix, gibt keine Tipps. Jungs sind auch keine schlechten Menschen. Die sind wie alle anderen Kinder/Jugendlichen auch, nur dass sie keine Pferdebücher lesen sondern Piratenbücher.

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Tu dir keinen Zwang an.

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Würde ich nicht unterschreiben.

Das ist die typische Masche, wenn man weniger zu tun ist, wird einfach nur die vertragsmäßige Zeit gefahren, ergo wirtschaftliche Probleme werden auf den Rücken der Mitarbeiter ausgetragen. Ergo kannst du auch damit rechnen, dass das regelmäßig gemacht wird.

Sprich also mit ihnen und verlange auch die 40 Stunden.

Ansonsten würde ich von diesem Vertrag Abstand nehmen.

Zumal du dann, wenn du Urlaub hast, auch weniger Geld bekommst. Nimmst du zwei Wochen Urlaub, bekommst du für diese zwei Wochen auch nur das Geld für die 15 Stunden.

Und... ganz wichtig!! Bei Krankheit! Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich auch nach den 15 Stunden!

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Anwalt nehmen, bezahlt auch die Versicherung, der regelt das dann auch alles. Mache ich immer. musst du auch nicht in Vorleistung treten, der rechnet direkt alles mit der gegnerischen Versicherung ab.

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