Sexuelle Belästigung im Club?
Was sagen die neuen Gesetze ?
Ist nun jede ,, Berührung '' strafbar ? Eine Frau hat vor mir getanzt, hab ihr einmal so an die Schulter / Haare gefasst , sie sagte nur so ,, Nein '' , was ich dann respektierte
Was ist, wenn sie gesagt hätte : ,, Der Herr belästigt mich ! '' - hätte sie mich anzeigen können ?
4 Antworten
Die Berührung muss sexuell motiviert sein, damit sie strafbar ist.
Aber es gehört zur guten Kinderstube, dass man fremde Menschen einfach nicht so anfasst. Über den eigenen Körper bestimmt jeder selbst und ein Frauenkörper ist keine Ware, die man jederzeit antatschen darf, egal wo.
Was die Frau noch machen hätte können und was durchaus realistisch ist: sich bei der Security über dich beschweren.
Selbst kleine Übergriffigkeiten können dazu führen, dass sich die Frauen nicht wohl fühlen und gehen. Ggf kommen sie nie wieder. Da kein Laden nicht wirklich auf 50% potentielle Kundschaft verzichten können, sind hier die Betreiber sensibler geworden. Das geht sogar so weit, dass manche Clubs Codes eingeführt haben, die auf der Damentoilette zu finden sind, um dagegen vorzugehen.
Lerne in Zukunft zu respektieren, dass man Frauen nicht einfach antatschen darf. Ihr Körper, ihre Regeln!
Was soll ich nun machen ?
Warten dass eine mich antanzt / anspricht ?
Ist aber noch nie passiert
Klar hätte sich dich anzeigen können. man kanj jeden für fast alles anzeigen.
Aber ich vermute doch mal sehr stark, dass diese Anzeige dann im Sande verlaufen wäre.
Ich weiss nicht, warum man fremde Leute einfach anfassen muss....das ist doch armselig bis zum geht-nicht-mehr.....
Eine Berührung ist natürlich nicht strafbar, das wäre in einer engen Disco auch absurd, aber heutzutage werden die Grenzen immer enger gezogen.
Nö denke mal nicht
Ja aber du hast ja sofort aufgehört nachdem sie nein gesagt hat
,, nahezu jeglicher unerwünschte Körperkontakt potentiell unter Strafe steht, sofern dieser in irgendeiner Art und Weise sexuell konnotiert ist. ''
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexuelle-belaestigung-noetigung-sexueller-missbrauch-uebergriff-vergewaltigung_153635.html