selbständig machen als maler und trockenbauer

5 Antworten

Also: Unterstützung gibt es eigentlich eine ganze Fülle, allerdings muss man dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Das interessanteste dürfe der Gründungszuschuss bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit sein.

Hier plant unsere Regierung aber graiverende Einschnitte zum 01.11. Er sollte sich also sputen, sich von seinem Chef kündigen lassen und ALG beantragen - damit er zum 01.10. (evtl. 15.10) gründen kann.

Beim Gründungszuschuss bekommt er sein ALG + 300 für 9 Monate weiter gezahlt

Weitere Infos zur geplanten Reform findest Du auf www.hb-result.de


steffi310589 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 09:54

jetzt ist ja das problem das er einen meister bracht kann man das nicht umgehen das kostet ja auch alles wieder zeit

Schau erstmal ob du für deine Tätigkeit einen Meister benötigst. 

Falls er kein gelernter Maler ist, darf er keine Malerarbeiten ausführen. Infos bei der Handwerkskammer. Spätestens bei der gewerbeanmeldung , wird die Handwerkskammer informiert und ihr müßt angeben welche Tätigkeiten ausgeübt werden. Oder ihr sucht euch einen Konzessionsträger. Dies macht aber niemand umsonst. Auch kann man einen Malermeister einstellen. Aufträge im Malerbereich bekommt man eigentlich immer. Ohne diese Möglichkeiten würde ich es sein lassen, da ihr sonst in teufels Küche kommen könnt, es könnte teuer werden. Ausserdem sollte man eine Betriebshaftpflicht haben, diese zahlt im Schadenfall dann aber auch nur, wenn der nötige Fachnachweis vorhanden ist.

Er braucht den Handwerksmeistertitel und einen Gewerbeschein! Und Aufträge natürlich....


lieber fester job weil irgendwann griegst du keine anfragen mehr