Nebenberuflich freiberuflich....Auftraggeber in Nicht-EU-Land

Hallo! Ich bin Angestellter in einem unbefristeten Arbeitsverältnis (35 Std./Woche). Von der Ausbildung bin ich Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Produktionstechnik. Ich habe von einer Firma aus einem Nicht-EU-Land eine Anfrage für eine Beratungstätigkeit erhalten. Da geht es um Möglichkeiten der Produktions-, Logistik- und Vertriebsoptimierung. Der Auftraggeber ist ein Produktionsbetrieb. Durch diese Tätigkeit könnte ich einen Umsatz/Verdienst in Höhe von 10.000-15.000 EUR/Jahr erzielen.

Meine Fragen (bevor ich natürlich zum Steuerberater gehe):

1.) Wird das Finanzamt das als nebenberufliche Tätigkeit anerkennen? 2.) Wäre es von Vorteil ein Gewerbe anzumelden (Kleingewerbe)? 3.) Ist es ein Problem/Hinderniss, dass der Auftraggeber eine Firma aus einem Nicht-EU-Land ist? 4.) Muss ich Sozialabgaben (Krankenversicherung etc.) für den freiberuflichen Verdienst bezahlen? 5.) Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer? Da es ja eine ausländische Firma ist, muss doch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden? 6.) Ich müsste den Auftraggeber vier Mal im Jahr vor Ort besuchen. Mit dem Auto sind das in eine Richtung 1200 km. Die würde ich mit meinem privaten Fahrzeug fahren. Wie kann ich diese Fahrten steuerlich geltend machen? Muss ich ein Fahrtenbuch führen oder kann ich die gefahrenen Kilometer mit dem Kilometergeld von 0,30 EUR/km abrechnen? 7.) Muss ich die Tätigkeit umgehend dem Finanzamt melden oder reicht es mit der nächsten Steuererklärung?

Danke für alle Antworten.

...zum Beitrag

Sorry, aber für die Beantwortung all dieser Fragen nimmt ein Steuerberater ca. 100,-- EUR - die wollen auch leben :-)

...zur Antwort

Es gibt, wie die Kollegen vom "gruenderlexikon" schon richtig geantwortet haben, unzählige Förderprogramme für den Schritt in die Selbständigkeit.

Da Du aber bereits selbständig bist, werden Dir viele Fördertöpfe verwehrt bleiben, sodass nur der Weg zum JobCenter bleibt.... ALG 2, Eiinstiegsgeld und evtl. §16c - Förderung sind dort dann die Möglichkeiten

...zur Antwort

Hallo, bei einer Gründung zum 2.1. wirst Du keinen Gründungszuschuss mehr bekommen, weil:

Der Gründungszuschuss wird reformiert, das Gesetz ist durch alle Instanzen und wartet nur noch auf die Unterschrift des Bunespräsidenten - alle Fakten zum neuen Gründungszuschuss findest Du im Bereich "News" auf www.hb-result.de

Du solltest Dein Gewerbe zu HEUTE anmelden und GANZ SCHNELL den Gründungszuschuss beantragen!!!

Gerne helfe ich auch per Mail weiter, Kontaktdaten findest Du auf der genannten Homepage

...zur Antwort

Geochelone hat ja bereits die drei Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung erwähnt - wenn ihr nicht gleich eine GmbH gründen wollt, ist eine UG die einzig sinnvolle Wahl, aber bedenkt bitte bei einer UG:

  • voll bilanzierungspflichtig
  • Körperschaftssteuer
  • Gewinn muß teilweise im Unternehmen verbleiben, bis die UG in eine GmbH gewandelt ist

aber mal ganz ehrlich - wieso eine Haftungsbeschränkung bei einem Branchenportal??? Mit welchen Haftungsrisiken rechnet ihr denn??

...zur Antwort

Ich würde da gar nicht soooo viel Aufwand betreiben ... ein Schreibtisch ist Geschäftsausstattung und somit zu 100% Betriebsvermögen ... wenn man alles so genau aufbröseln möchte: wieviel % nutzt Du Deinen Waschmaschine um Berufskleidung zu waschen????

Schreibtisch ist Betriebsvermögen .... BASTA :-)

...zur Antwort

Ein Unternehmen muss IMMER zu 100% eindeutig idendifizierbar sein ... bei Gesellschaften ist dies über die Handelsregister-Nummer gewährleistet

Bei Einzelunternehmen über Name und Anschrift - auch wenn Du einen Fantasienamen benutzt, muß der Unternehmer klar erkennbar sein, Bspw:

HB Result Heiko Bieniußa

oder

HB Result Gründungsberatung & Fördermittelrecherche Inhaber Heiko Bieniußa

...zur Antwort

Du wirfst hier einiges zusammen und kennst Dich offensichtlich nicht aus

  1. Ein "Kleingewerbe" gibt es NICHT!!!!
  2. Solltest Du die "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG" meinen, so ist hier die Grenze bei 17.500 im ersten Jahr und 50.000 EUR UMSATZ im Folgejahr zu ziehen und zwar AUSSCHLIEßLICH bei gewerblichen Umsätzen
  3. 8.000 EUR ist der Steuerfreibetrag in der Einkommenssteuer ... hier werden ALLE EINKOMMEN aus dem jeweiligen Kalenderjahr gerechnet ... also, das Flugbegleiter-Gehalt und der Gewinn aus dem Gewerbe

Ich empfehle Dir DRINGEND, Dich von einem Steuerberater unterstützen oder zumindest informieren zu lassen

...zur Antwort

Es gibt nach wie vor den sog. "Eingliederungszuschuss" für Langzaeitarbeitslose ... Arbeitslos wäre sie aber nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hätte .... dem ist ja nicht so, da sie die Kinder betreut hat ... am besten mal beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen

...zur Antwort

Also, Haftungsschäden, die durch eine selbständige Tätigkeit auftreten sind logischweise in der Privathaftplicht ausgeschlossen ...

das können Kleinigkeiten sein bspw. ein Kunde ist zur Beratung bei Dir, stolpert blöde und zerreißt sich dabei die Bluse an der Türklinke

aber grade in Deinem Bereich könnte ich mir auch größere Haftpflichtschäden burch bspw. Fehlberatung vorstellen .... ähnlich wie bei einem Arzt

Rechtschutzversicherungen gibt es natürlich auch für das Geschäft, hier solltest Du Dir aber genau überlegen und Dich von einem Fachmann beraten lassen, was Du wirklich brauchst ... juristische Angelegenheiten zur Abwehr eines Haftpflichtanspruches würde nämlich normalerweise die Haftpflicht übernehmen ...

...zur Antwort

Also, wende Dich an einen Gründungsberater, der nicht wirklich viel kostet, weil seine Arbeit gefördert wird

Fördermittel für Existenzgründung aus Hartz IV gibt es einige .... kontakte mich gerne per Mail, ich helfe weiter

feedback@hb-result.de

...zur Antwort

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jobcenter große Schwierigkeiten macht .... allerdings werden Sie Dir das Einkommen dann in einem Zug abziehen und Dich u.U. ermahnen

...zur Antwort

na, am besten die Bezeichnung aus der Gewerbeanmeldung übernehmen

...zur Antwort

Beim ArbeitsRECHT hilft oftmals ein RECHTSanwalt weiter ... doch solltest Du die Fragen besser vorbereiten ... was möchtest Du denn genau wissen???

Auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kammern können weiter helfen

...zur Antwort

Naja, der Wagen wurde von Dir genutzt, ist ja jetzt ein Gebrauchtwagen ... der Wagen wird zurück genommen und wieder verkauft, wenn nun zwischen Neu-VKP und gebraucht-VKP eine Differenz entsteht, ist das ein Schaden, der durch Deinen "Vertragsbruch" entsteht, für den Du haftbar bist

Beispiel

Der Transporter hatte einen Neupreis von 50.000,--, davon hast Du neben den Zinsen bereits 10.000,-- abgezahlt

Für den Wagen bekommen die jetzt gebraucht noch 35.000,-- EUR - man hat also 45.000,-- eingenommen ... daraus ergibt sich ein Schaden von 5.000,-- EUR für den Du u.U. haften mußt

...zur Antwort

Es gibt eine Menge Fördertöpfe für Neugründungen, zum Teil regional recht unterschiedlich ... ABER:

Es gibt keine wirkliche Förderung für den Lebensunterhalt des Unternehmers (Ausnahme: Gründungszuschuss)

UND:

Die meisten Fördermittel müssen VOR Beginn des Vorhabens beantragt werden ... und die Gründung ist ja schon vollzogen

evtl. aufstockend Hartz IV beantragen, das Jobcenter übernimmt dann auch die Krankenkasse, das könnte erstmal helfen

...zur Antwort

Ok, auf die Haftungsbeschränkung wurde schon mehrfach hingewiesen, aber hinterfragen wir die UG doch mal kritisch

Welches Haftungsrisiko besteht denn bei dem angstrebten Geschätszweck???? Lieferanten werden Dich warhscheinlich eh nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme beliefern ... Banken werden einer UG ohne private Bürgschaft des Gesellschafters kein Geld geben .. .Vorteile??? eher keine

ABER:

Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft, somit vom ersten Tag an Bilanzierungspflichtig (hohe Steuerberaterkosten) und die Körperschaftssteuer kommt auch noch

Hinzu kommt, dass ein Teil des Unternehmensgewinn im Unternehmen verbleiben muss und nicht für private Zwecke zur Verfügung steht .... so will es das Gesetz

Eine UG ist sicher eine interessante Gesellschaftsform, aber bitte nicht für den Handel mit Videospielen

...zur Antwort

Preisbildung ist so eine Sache, zum einen mußt Du bedenken, dass Du Kosten hast, die finanziert werden sollen und dann bedenke bitte auch, dass Du arbeiten wirst, ohne diese Stunden in Rechnung zu stellen (Verwaltung, Werbung, etc.) - d.h. Du mußt, um auf 10.-- EUR zu kommen durchaus 25-30 pro Stunde nehmen

Aber eine Anmerkung noch zu Deinem "nicht heute, nicht morgen" - ich kann derzeit nur empfehlen, wenn man gründen will, dies schnell zu tun, denn:

Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, hast du Anspruch auf den sog. Gründungszuschuss - diese Leistung wird aber bald stark eingeschränkt, sodass es sinnvoll sein kann, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sich arbeitslos zu melden und dann zu gründen

Alle Infos zu den Änderungen im Gründungszuschuss findest Du im Bereich "News" unter

www.hb-result.de

...zur Antwort

Da ihr ein Unternehmen gründet und Arbeitsplätze schafft (auch wenn es nur die eigenen sind) ist so ein Vorhaben sicherlich förderfähig .... wir kennen in Deutschland tausende von Förderprogrammen für Unternehmen ... hier müßte man mal regional nach einer ordentlichen Beratung schauen.

Viel interessanter sind aber gesetzliche Auflagen, an Fluchtwege, Spielgeräte etc. und die Versicherungen .... da kenne ich mich leider nicht aus

...zur Antwort

Mach folgendes:

Suche Dir Bildungsträger in Deiner Region, die Sicherheitskräfte ausbilden - die Teilnehmer an solchen Maßnahmen sind ja meist ohne Job, die kannst Du praktisch von dort aus direkt akquirieren ... dann suchst du Dir in Deiner Region einen guten Gründungsberater, der die Leute bei allen Formaliäten unterstützt ...

...zur Antwort