SchwerbehinderteAusweis b schienenersatzverkehr?

3 Antworten

Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur einer Nutzung des ÖPNV. Um den ÖPNV nutzen zu können, benötigen Sie neben dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke. Die Wertmarke erhalten sie beim Versorgungsamt, das zuvor auch ihren Ausweis ausgestellt hat. Dies muss jährlich erneuert werden. Hierzu muss mindestens eines der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Sind diese Vorraussetzungen erfüllt können sie mit allen Bussen und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Regionalverkehr fahren. Schienenersatzverkehr (SEV) gehört dann selbstverständlich dazu.

Wenn es ein Schienenersatz ist, kann man natürlich mit jeder gültigen Karte bzw. Ausweis fahren.


Sebastian200582 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 18:06

Ok Wegen Venlo deswegen ist ja holland aber schienenersatzverkehr ist anders als zug

Mit Wertmarke + G, aG, Bl, H, Gl ja