Schwanger gekündigt werden?
Ich habe eine 6 monatige Probezeit ich bin allerdings erst seit 2 Monaten in meinem Betrieb tätig ich arbeite als Altenpflegerin, ich kenn das normalerweise so das man ohne Grund gekündigt werden darf stimmt das oder gilt bei einer Schwangerschaft eine Ausnahme und man darf nicht gekündigt werden?
2 Antworten
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.
In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Der Kuendigungsschutz des § 17 Mutterschutzgesetz gilt bereits ab dem ersten Tag der Schwangerschaft, also auch schon in der Probezeit.