Schwanger, 1 Zimmer wohnung?

2 Antworten

Die Tilgung seiner Raten ist eure Sache, dass interessiert keinen !

Was müsst ihr denn an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, in welcher SSW - bist du, warum bist du arbeitslos, wie lange zuvor hast du mehr als monatlich 450 € Brutto verdient, hast du / ihr schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, bekommst du ALG - 1 gezahlt, wenn ja, wie viel, wenn nein, wie bist du krankenversichert ?

Euch würde nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter derzeit min. jeweils 401 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen.

Ab der 13 SSW - käme bis zur Geburt ein Mehrbedarf von 17 % deines Regelbedarfs von derzeit 401 € dazu und dazu käme dann 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Deinem Freund stünde das außer Mehrbedarf dann auch zu und das würde dann euren derzeitigen Bedarf ergeben, nach der Geburt würde die KDU - dann durch 3 Personen geteilt und dann kommt derzeit noch ein Regelbedarf von 283 € dazu.

Dann gibt es aber Kindergeld und Elterngeld, dass Kindergeld wird dann vorrangig als Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet und das Elterngeld bis auf im Regelfall 30 € Versicherungspauschale auch.

Nur wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt hast, würde dein Elterngeld aus dem durchschnittlichem Nettoeinkommen der 12 Monate berechnet und davon würdest du dann min. 65 % bekommen, min. aber das staatliche min. Elterngeld von 300 € pro Monat.

Dann könnte bei vorherigem Erwerbseinkommen pro Monat ein Freibetrag von max. 300 € geltend gemacht werden, oder wenn du dein Elterngeld aufteilst, dann würden es max. 150 € Freibetrag sein.

Vor der Geburt des Kindes könnte dein Freund von seinem Nettoeinkommen einen max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 300 € und nach der Geburt von max. 330 € abziehen, derzeit würden also von seinen 1700 € Netto um die 1400 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben.

Von diesen ca. 1400 € ginge dann zunächst sein oben genannter eigener Bedarf nach dem SGB - ll ab und der Rest würde als dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, würde dieser dann noch ungedeckt sein, dann wäre eine ALG - 2 Aufstockung oder vorrangig ggf. auch Wohngeld möglich, nach der Geburt dann auch vorrangig Kinderzuschlag.

Im Internet findest du kostenlose Rechner für Wohngeld, ALG - 2 und Kinderzuschlag.

Wie sieht die finanzielle Situation aus (Einkommen? Arbeit?) ? Habt ihr Beide fertige Ausbildungen?

LePetitGateau  26.02.2021, 20:24

In einer anderen Frage sagst du dein Freund verdient 2.000 € Netto - nein da gibts nix und keine Hilfe. Von dem Geld kann man sehr gut leben

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Jessi956 
Fragesteller
 26.02.2021, 20:26
@LePetitGateau

Er ist gerade in kurzarbeit, verdient 1.700 neto zahlt fürs Auto schon 406 Euro.

Ich bin zurzeit arbeitslos seit halbes Jahr.

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LePetitGateau  26.02.2021, 20:27
@Jessi956

Auch mit 1700 € habt ihr ein ausreichendes Haushaltseinkommen. Ausgaben interessieren hier nicht sonderlich.

War ja auch eure Entscheidung mit nur einem Gehalt in einer 1 Zimmerwohnung ein Kind zu kriegen, obwohl das situationstechnisch ein dummer Moment war. Also erwartet auch nicht, dass es da finanzielle Unterstützung für einen Umzug gibt. Entweder ihr könnt euch das leisten oder ihr müsst dort bleiben

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