Schutzleiterwiderstand, löst RCD aus?
Hey,
ich habe eine mobile UV 32A, an dem auf L1 ein Schuko-Kabel abgeht und zu einem Gerät führt. (230V, 50Hz, Standard eben)
Das Gerät hängt an einer Metallkonstruktion, welche über eine Connex C-Pot Erdung wieder mit meiner UV verbunden ist.
Die UV hat folgenden RCD: (CDA440D) Bemessungsfehlerstrom 30mA, Nennstrom 40A, ...
Mein Gerät am Schuko hat SK1.
Wenn es jetzt zu einem Fehlerfall kommen sollte (Körperschluss). Wie groß darf der Wiederstand vom Gerät bis zur UV sein?
Im Internet werde ich nicht ganz schlau... das habe ich gefunden, hilft mir aber beides nicht weiter:
-Im Idealfall sollte der Erdungswiderstand 0 Ohm betragen. Es gibt keinen genormten Erdungswiderstandsschwellenwert, der von allen Institutionen anerkannt wird. NFPA und IEEE empfehlen einen Erdungswiderstandswert von maximal 5,0 Ohm.
-In DIN VDE 0701Teil 1:2001-09 wurde die gleiche Vorgabe aufgenommen, wie sie sinngemäß auch in DIN VDE 0702:1995-11 zu finden ist: „4.3.1.2 Der Grenzwert für den Schutzleiterwiderstand beträgt 0,3 Ω für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m Länge, zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m, bis zu einem Maximalwert von 1,0 Ω.
Und damit fang ich auch nicht viel an:
"Es ist völlig egal wie groß der Schutzleiterwiderstand ist, Hauptsache der RCD löst noch aus.
Ein Beispiel:
RCD löst bei 30 mA aus -> bei Schutzkleinspannung 50 V ergibt sich R = U/I = 50 V / 0,03 A = 1666 Ohm (mit Faktor aus dem TB 2/3 dann ca. 1300 Ohm).
Insofern dürfte der Schutzleiterwiderstand 1300 Ohm groß sein, aber der RCD löst immer noch aus!
Bei einzelnen Geräten sieht es wiederum anders aus (0,3 Ohm etc.). Bei Anlagen wie oben beschrieben!"
Ich weiß weder was das für ein Faktor sein soll, außerdem habe ich ja keine Schutzkleinspannung (SK3) sondern SK1...
Kann mir da jemand helfen? :D
Was ist jetzt genau die Frage?
Wie groß darf mein Wiederstand maximal sein, damit mein RCD noch ausslöst und keine gefährdung besteht und wie errechne ich den?
3 Antworten
Ich würde die mobile UV nicht als Anlage sondern als Gerät sehen, damit gilt hierfür die VDE 0701 bzw. 0702.
In DIN VDE 0701Teil 1:2001-09 wurde die gleiche Vorgabe aufgenommen, wie sie sinngemäß auch in DIN VDE 0702:1995-11 zu finden ist: „4.3.1.2 Der Grenzwert für den Schutzleiterwiderstand beträgt 0,3 Ω für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m Länge, zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m, bis zu einem Maximalwert von 1,0 Ω.
Diese Norm wurde letztes Jahr über den Haufen geschmissen, das stimmt so nicht mehr.
Nun kommt es darauf an: Bis 5m Länge der Anschlussleitung und maximal 1,5mm² darf R_PE max. 0,3 Ohm sein. Darüber muss er mit dem Rechenwert (abhängig von Länge und Querschnitt) vergleichbar sein, darf aber 1 Ohm nicht überschreiten.
Das gilt separat sowohl für die UV als auch das nicht näher beschriebene Gerät.
So würde ich es zumindest auffassen...
Danke für die Ergänzung, das ist in meiner Antwort etwas unglücklich formuliert!
Bei 20 m Leitung würde ein Querschnitt von 0,12 mm² ausreichen, damit der Schutzleiterwiderstand max.0,5 Ω beträgt.
Mit 20m und 0,12mm² komme ich aber auf einen Widerstand von 2,98 Ohm.
R_PE = l / (kappa * q) mit kappa = 56 m/(Ohm*mm²)
Kannst du mir sagen, wo mein Rechen-/Denkfehler liegt?
Mein Fehler!
Ich habe eine Tabellenkalkulation verwendet und leider den Querschnitt für 20 m bei 3 Ω anstatt 0,5 Ω gesucht - das war natürlich völlig falsch und lässt mich gerade an mir selber etwas zweifeln ;-((
Bei RPE 0,5 Ω beträgt der zulässige Querschnitt etwa 1,191 mm².
Das ist eigendlch ganz einfach. der Schleifenwiderstand darf exakt so groß sein, dass das kleinste Schutzorgan gemäß VDE 0100-410 rechtzeitig auslösen wird, der RCD zählt hier nicht!
Gehen wir davon aus, dass die Schutzkontaktsteckdose mit einem Leitungschutzschalter, Charakterstik "B" In = 16 Ampere abgesichert ist, muss im Fehlerfall ein Nennstrom von 80 Ampere erricht werden. das wären dann irgendwas um 2,7 Ohm. weniger ist natürlich immer besser.
lg, Anna
Warum zählt der RCD nicht? Der wird in der VDE 0100-410 ausdrücklich gefordert.
Es wird hier eine gewisse Redundanz gefordert. d.h. für den Fall dass der RCD nicht funktioniert, muss die Schutzmaßnahme "Schutzterdung" bzw. Abschaltung durch Schutzerdung funktionieren.
lg, Anna
Widerstand bitte nur mit i und nicht ie (das tut beim Lesen richtig weh).
Die Berechnung erfolgt über das Ohmsche Gesetz.
Die fehlende Größe ist die Spannung und hier sollte die maximal zulässige Berührungsspannung (50V~) gewählt werden.
Der Differenzstrom wäre mit 0,03A abzüglich 30% Toleranz = 0,021A zu veranschlagen.
Lösung:
Es wird nicht gerechnet!
Die VDE 0702 gibt einen Richt-/Grenzwert von 0,3 Ω vor. Thatˋs it.
Stimmt so nicht ganz:
Unabhängig vom Querschnitt darf der RPE bei 5 m max. 0,3 Ω betragen, theoretisch kann man also auch eine Leitung mit 0,296 mm² verwenden.
Bei 20 m Leitung würde ein Querschnitt von 0,12 mm² ausreichen, damit der Schutzleiterwiderstand max.0,5 Ω beträgt.
Einziges Problem, weshalb man größere Querschnitte benötigt, sind die Übergangswiderstände und die belasteten Adern in Abhängigkeit von der Leistung eines Gerätes.