Schulverbot wegen Lachen/Grinsen?
Hallo, meine Freundin und ich mussten heute im Englischförder wegen einer Sache lachen. Da hat unsere Lehrerin uns verwarnt. Als wir aufgehört haben zu lachen, haben die Jungs neben uns versucht uns zum Lachen zu bringen und wir wurden wieder verwarnt. Ja, dann machen wir aufgehört. Nach dem Lachen hat man ja noch so ein leichtes Grinsen. Ja, da schmeißt sie uns aus dem Unterricht und sagt, dass wir heute die Schule nicht mehr betreten dürfen, weil wir gegrinst haben, ist ja auch normal, dass man nach dem Lachen noch so ein bisschen am Ende grinst. Aber wegen Lachen schmeißt man doch nicht jemanden aus dem Unterricht und sagt, dass wir einfach die Schule verlassen sollen??? Ja, nur wegen Lachen. Was sollen wir denn sonst machen? Weinen? Ne, sicher nicht. Sie wird das jetzt unserer Klassenlehrerin sagen. Und eine aus unserer Klasse hat im Unterricht RedBull getrunken und wurde nicht aus dem Unterricht geworfen. Sie musste nur schreiben, warum sie das nicht trinken darf. Was sagt ihr dazu? Hat unsere Lehrerin das Recht, dass sie uns aus dem Unterricht werfen darf oder nicht?
LG Kati. (:
2 Antworten
Auf die Diskussion, was die Lehrerin hätte sinnvoll machen können (didaktisch sinnvoll erscheint mir die Reaktion nicht und in der Härte dürfte es eine Vorgeschichte geben, die mit hineinspielt), will ich mich nicht einlassen, also bleibe ich auf der deskriptiven Ebene,
Ein Lehrkörper, und das ist eigentlich in allen Ländern ähnlich geregelt, darf Ermahnungen aussprechen, Einträge in das Klassenbuch vornehmen, die Eltern informieren, Nacharbeiten odr eine Auszeit in inem beaufsichtigten Raum verhängen, dies fällt als disziplinarische Maßnahmen unter Erziehungsmaßnahmen oder Sanktionen.
Dann wären da noch die Ordnungsstrafen, von denen eigentlich nur der schriftliche Verweis durch eine Lehrkraft ausgeführt werden kann. Verschärfter Verweis, "Sozialstunden", Versetzung in die Parallelklasse, befristeter Ausschluß vom Unterricht oder gar Schulverweis sind Sache der Schulleitung, bedürfen einer Entscheidung der Lehrerkonferenz o.ä.. Dabei müssen sie "zweckgerichtet und verhältnismäßig" sein.
Kurz: die Lehrkraft hatte m.E. keine Befugnis, Euch vom Unterricht für den ganzen Tag auszuschließen, egal ob "zweckgerichtet und verhältnismäßig" oder nicht. Es ist nun Eure Sache, ob ihr es mit der Lehrkraft regeln wollt, oder ob ihr es der Schulleitung berichtet. Da ich die Vorgeschichte nicht kenne, aber die Lehrkraft schon recht dünnhäutig scheint, halte ich mich zurück, denn ein Entgegenkommen und Mediation haben oft weit mehr Potential, als eine Konfrontation, was nicht selten zur Eskalation führt. Vielleicht könnt Ihr ja eure Klassenlehrerin einbeziehen, die dann auch als Mediatorin wirken könnte.
Es klingt mir nach einer Schule mit ausgeprägtem "Klassenkampf", Lehrer gegen Schüler oder so. [Bei uns an der Schule gab es so einen "Trainingsraum" nicht einmal.] In solchen Schulen liegen aber nicht selten die Nerven der Lehrer blank (womit ich nicht das Verhalten entschuldigen will, es geht nur um Verständnis, denn Verständnis ist die beste Basis für eine Lösung, selbst ein "okay, ich kann nachvollziehen, was in Ihnen vorging, aber Sie müssen einsehen, daß es nicht nur vollkommen überzogen war, sondern zudem ihre Kompetenzen überstieg" ist besser als ein "das gibt jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde, denn das war außerhalb Ihrer Kompetenzen").
Allerdings befürchte ich, daß hier eine echte Lösung durch feste Fronten behindert sein dürfte, denn ich ahne (schwere) strukturelle Probleme an eurer Schule, was sich aber letztlich zum Nachteil der Schüler auswirkt.
Hey, eure Lehrerin ist irgendwie bescheuert. Sie darf gar kein "Schulverbot" aussprechen und auf gar keinen Fall wegen lachen! Sehr wahrscheinlich ist ihr in den letzten tagen irgendetwas schlimmeres passiert, von dem sie sich noch trennen muss.
Ich wünsche euch viel Glück und behaltet euer lachen (an den richtigen stellen)
JanGab1512
Ja, wir haben auch vor mit unserer Klassenlehrerin darüber zu reden. Andere Lehrer schicken einen bei sowas nur kurz vor die Tür. Wenns doch übertrieben ist, haben wir einen Trainingsraum, wo wir aufschreiben sollen, was wir falsch gemachg haben und was der Grund für das Verhalten war. Wenn amn beim 2. Mal in den Trainingsraum landet, bekommt man dinen Brief, den man von den Eltern unterschreiben lassen muss. Beim 3. Mal bekommt man wieder einen Brief, Elterngespräch und man wird abgeholt. Wenn man das bis zu 7x in einem ganzen Schuljahe vorkommen lässt, Klassenkonferenz. Ok, Trainingsraum wäre ja noch ok, aber doch nicht aus der Schule schmeißen??