Schulverbot?
Dürfen Eltern dir Schulverbot erteilen wenn du etwas angestellt hat? Denn es besteht ja Schulpflicht! So ne Art Hausarrest für ALLES auch Schule!
6 Antworten
Die Schulpflicht hat nichts mit Hausarrest zu tun, sondern der Hausarrest bedeutet, dass man vielleicht nicht auf eine Party darf oder sonstige Dinge mit Freunden unternehmen kann, ausserhalb der Schule.
Klar, wenn Kinder dementsprechend was angestellt haben, dann müssen sie auch lernen, dass sie dann die Konsequenzen tragen müssen.
Du kannst mehrere Kinder haben und jedes Kind reagiert anders. Das eine sieht ein, wenn es was falsch gemacht hat und ein anderes, das wird gar nichts akzeptieren, was von den Eltern kommt als Strafe oder Sanktion. Dann müssen Eltern halt auch anders reagieren.
Durch die Schulpflicht geht das nicht.
Im schlimmsten Fall wird man von der Polizei zur Schule gebracht, was für einige Extrem Peinlich ist.
Doch kann Sie.
Dann wird Sie vom Jugendamt beauftragt.
Und das alles ohne vorherige Gerichtsverhandlung.
Stimmt, der Sorgerechtsentzug kommt erst wenn sie auch das verhindern. Du hast Recht.
Die Schulpflicht ist eine gesetzliche Regelung und dessen Befolgung oder Nichtbefolgung obliegt sicher nicht der WIllkür der Eltern.
So lange sie das Sorgerecht haben obliegt es schon der Willkür der Eltern ob sie sich an die Schulpflicht halten oder nicht - sie müssen dann aber mit den Konsequenzen klar kommen. Passiert das einmal wirds vermutlich bei einem Bußgeld bleiben, bei Wiederholung wirds dann immer teurer und irgendwann steht dann das Sorgerecht selbst auf dem richterlichen Prüfstand.
Das Sorgerecht hat doch damit nichts zu tun. Natürlich können sie illegal handeln, aber dürfen tun sie es nicht.
Die Schulpflicht ist eine gesetzliche Regelung und dessen Befolgung oder Nichtbefolgung obliegt sicher nicht der WIllkür der Eltern.
Sorry, ich nahm an, dass klar war, dass die Legalität selbstverständlich ist.
Nein.
So etwas brauchen die Eltern auch nicht. Händiverbot reicht völlig aus.
Nein es gehört zur elterlichen Sorge die Schulpflicht durchzusetzen.
Das könnte die Polizei versuchen, ultimativ könnten sich die Eltern aber erstmal dagegen verweigern. So lange sie Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben kann die Polizei den Schulbesuch nicht mit Gewalt durchsetzen. Da kommen dann erstmal Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Prozess in dem den Eltern dann das Sorgerecht wegen Kindeswohlgefährdung teilweise entzogen werden muss - erst dann darf die Polizei das Kind gegen den Willen der Eltern zur Schule bringen.