Schuhe umtauschen auch ohne Kassenbeleg?
Hey Leute.
Ich habe ein kleines Problem und zwar, meine Schwester hatte sich Schuhe für 40€ bei Bershka gekauft. Das Problem ist ihr wurden zwei verschiedene Grössen verkauft! Sie ist erst 11 Jahre und als ich mit ihr bei deichmann war, habe ich ihr Geld gegeben damit sie für andere Schuhe zahlen kann. Die Verkäuferin wollte es ihr nicht verkaufen da sie noch viel zu klein war und bei Bershka hat der Mitarbeiter nicht mal drauf geguckt, ob die Schuhe gleich sind abgesehen davon, dass es ein kleines Kind war. (Sie war mit ihrer Freundin zusammen)
Ich wollte natürlich den einen Schuh wechseln ohne Kassenbon, da meine Schwester den verloren hat. Die Mitarbeiter haben uns nicht weiter geholfen, einfach nach Hause geschickt. Mit zwei verschiedenen Schuhen.
Gibt es ein Gesetz, der uns irgendwie weiter helfen kann?
Liebe Grüße und danke für die Antworten.
2 Antworten
Deine tochtet ist noch beschränkt geschäftsfähig. Heißt wenn du zu dem untetnehmen gehst und sagst so geht das nicht,warst mit kauf nicht einverstanden ect pp hat das unternehmen pech gehabt. Außerdem ist das nichtmal ein umtausch sondern ne reklamation. Da greift die gewährleistung. Bzgl des fehlenden bons würde ich einfach behaupten,dass deiner tochter keiner mitgegeben wurde.
Bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Aber wenn ein Schuhgeschäft einem Kunden versehentlich anstatt ein Paar Schuhe der Größe X einen linken Schuh (Größe X) und einen rechten Schuh (Größe X+1) verkauft, sollte ein Umtausch des einen Schuhs ohne weiteres angeboten werden, und zwar auch ohne Vorweisen des Kassabons. Das Geschäft müsste ja sonst noch den Kunden finden, dem sie das zweite nicht passende Paar andrehen könnte ....