Schüler-BAföG abgelehnt, Alternativen?
Hallo!
Ich besuche seit letztes Jahr August eine FOS und gehe dieses Jahr im August in die 12. Klasse. In der 11. Klasse habe ich Schüler-BAföG bekommen, jedoch gibt es für die 12. Klasse Sonderregelungen. Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Mietwohnung und habe dementsprechend monatliche Ausgaben. Mein Bafög Antrag wurde (wie erwartet) abgelehnt, mit der Begründung, dass mein Weg zu der Schule nur 20 Minuten beträgt und ich theoretisch bei meiner Mutter wohnen könnte, da bei ihr in der Nähe auch so eine Schule ist. Ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter mir, somit ist das gerade eine "Zweitausbildung". Ich habe auch über einen Nebenjob nachgedacht, jedoch weiß ich nicht, wie ich das mit Vollzeit Schule unter einem Hut bekommen soll, da ich jemand bin, der viel lernen muss um gute Noten zu bekommen. Und die brauche ich, wenn ich studieren möchte. Die Frau vom Bafög-Amt hat mir empfohlen, mich beim Jobcenter zu melden und dort einen Antrag zu stellen.
Nun zu meinen Fragen: Bringt es was mich beim Jobcenter zu melden? Und was für einen Antrag genau soll ich da stellen? Welche Alternativen gibt es für mich?
Danke schon mal im Voraus :)
2 Antworten
Da bleibt dann wohl nur vorrangig Wohngeld oder dann ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.
Ich würde es dann erst einmal mit ALG - 2 versuchen, wenn du mit deinem Partner noch nicht 1 Jahr oder länger zusammen lebst, musst dann beim ausfüllen des Antrags ( findest du im Internet zum ausdrucken, auch die benötigten Anlagen ) aufpassen und darfst deinen Freund nicht als Mitglied deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angeben, er ist dann erst einmal nur eine weitere Personen im Haushalt.
Ihr würdet dann erst einmal als normale WG - gelten, dass Einkommen deines Freundes darf dann also nicht auf euren Gesamtbedarf angerechnet werden.
Dir würden dann derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen + 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und das würde dann deinen min.Bedarf ergeben.
Was für eine abgeschlossene Ausbildung hast du denn und wie alt bist du ?
In der 12 Klasse solltest du ja erst um die 20 sein !
Auf jeden Fall stünde dir unter 25 weiter Kindergeld zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest, dieses würde dann entsprechend als Einkommen auf evtl.zustehende Leistungen angerechnet.
Beim ALG - 2 blieben dir von diesem sogenannten sonstigem Einkommen wie z.B. Kindergeld ohne weiteres Erwerbseinkommen min.30 € Versicherungspauschale, es würden dann z.B. von derzeit 204 € Kindergeld max.174 € als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.
Du kannst Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter beantragen. Dabe die BAföG-Ablehnung unbedingt vorlegen!
Klein Problem: wenn Du mit Deinem Freund länger als 1 Jahr zusammenlebst, dann gelted Ihr sozialrechtlich als Bedarfsgemeinschaft = sein Einkommen würde auf Dein ALG 2 angerechnet, da Ihr als Paar dann füreinander "einstehen" müßt.
Vielen Dank für die Antwort :)
Nein, wir leben erst seit ein paar Monaten zusammen.
In eigener Sache: im 2. Absatz muß es natürlich heißen: "Kleines Problem" und "geltet".