Schmale Strasse,Sackgasse,Wendeplatte.Wird von Nachbarn so zugestellt,das man nur mit Mühe rückwärts rausfahren kann.Ist das erlaubt?

4 Antworten

Wenn das ein öffentlicher Weg ist schreibe eine Anzeige ans Ordnungsamt. Ich habe als Absender immer eine fiktive Person in einem Haus das es nicht gibt hingeschrieben. Das Ordnungsamt prüft das eh nicht.

Macht das an mehreren Tagen (Einzeln) dann bekommt er mehrere Strafzettel

Wenn es eine Wendeplatte ist, dann ist diese auch freizuhalten, sonst kann sie ja ihre Funktion nicht erfüllen. Im Allgemeinen stehen dann da auch Halteverbotszeichen. Ansonsten wurde in ähnlichen Fällen schon gerichtlich entschieden, dass gewisse Einschränkungen hinzunehmen sind. Bei einer Ausfahrt auf eine Straße darf beispielsweise auch dann gegenüber geparkt werden, wenn dadurch der Ausfahrende zu zweimaligem Manövrieren gezwungen ist. Er hat ein Recht darauf ausfahren zu können, jedoch nicht darauf, dies in einem Zug zu tun.

Ansonsten müßte man den konkreten Fall beurteilen: Wem gehört die Straße (öffentlich, Privatgrund), wie ist die Zuwegung für Rettungsfahrzeuge, wie lang ist die Straße etc.

Wenn beim Parken nicht gegen die StVO verstoßen wird ist dies okay (Parkverbot, Mindestbreite, Grundstücksausfahrt etc. etc.).

Mit Mühe rückwärts rausfahren ist sehr subjektiv und kann nahezu alles bedeuten, kenne Leute die haben bei völlig freier Straße Mühe rückwärts rauszufahren. Von daher ist diese Angabe zur Beantwortung der Frage nicht hilfreich.

Hallo,

eine öffentliche Straße, so es eine ist, ist so zu halten, dass man jederzeit mit Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeug Zugang hat. Ist dies nicht gewährleistet, dürfte die Sicherheit der Anwohner gefährdet sein.

Wenn man mit einem PKW kaum durchkommt, wird es wohl für die Feuerwehr auch schwierig werden.

LG, Chris