Scherzanrufe von Radiosendern
Mich würde mal folgendes interessieren:
Bei vielen Radio- und Fernsehsendern gibt es doch diese Scherzanrufe am
Telefon, wobei Prvatleute, oder öffentliche Anstalten, wie z.B. die
Auskunft, Firmen usw. veralbert werden.
Ich frage mich nur, ob das auch rechtens ist, wenn das dann ausgestrahlt
wird. Muss der Angerufene nicht die Austrahlung vorher genehmigen, oder gibt
es dabei irgendeine Sonderregelung, dass so etwas z.B. bei Satire o.Ä. nicht
nötig ist? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass einige Leute, die bei
solchen Anrufen veralbert werden ihre Genemigung zur Ausstrahlung geben.
Außerdem war ich bisher der Meinung, dass Anrufe generell nicht
aufgezeichnet werden dürfen, solange der gegenüber dem vorher nicht
zustimmt.
Timo2011
5 Antworten
Also meiner Meinung nach müssen diese Personen schon nach ihrem Einverständnis gefragt werden - dieses kann ja aber auch noch nach dem eigentlichen Scherzanruf eingeholt werden. Diese Anrufe sind ja in der Regel ohnehin nicht Live!
So ganz rechtens sind diese Anrufe nicht. Der Angerufene muss vorher um Erlaubnis gefragt werden, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf.
Ich kenne mich nämlich mit telefonischer Abzocke aus. Daher weiß ich das.
Das sind ja keine Liveaufzeichnungen, also am Ende wird das ganze ja immer aufgelöst, der Radiosender muss sicherlich dann danach fragen, ob das Gespräch veröffentlicht werden darf ;)
Ich glaube das sind ausgewählte personen. Ist dir noch nie aufgefallen das die immer ans telefon gehen?
Ich denke schon das man da erst zustimmen muss, aber sicher sagen kann ich dir das auch nicht :)