Scheidung im 1. Ehejahr
Gibt es irgendwelche Sonderregelung wenn die Scheidung einer Ehe schon innerhalb der ersten 12 Monate einer Ehe beantragt wird?
6 Antworten
Nein gibt es nicht. Wenn du keine anderen Gründe hast
Aufhebungsgründe [Bearbeiten] Die Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im § 1314 BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots, einer der Verlobten ist nicht ehemündig, einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig), die Verlobten geben die Eheerklärungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder nicht persönlich oder unter einer Bedingung oder einer Frist ab, Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch), ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt, ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt oder die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (= Scheinehe).
ich meine, dass du trotzdem das trennungsjahr abwarten musst, esseiden es liegt eine härtefall entscheidung vor... wnen z.b. dein mann dich shclägt oder so, dann wird die ehe sofort annuliert... ich bin mir aber nicht wirklich sicher, ob das auch der fall ist, wenn das in den ersten 12 monaten der fall ist... also ob du dann das trennungsjahr abwarten musst... Oh ha das ist ja hart nach noch nicht mal einem jahr sich scheiden zu lassen
Im ersten Ehejahr geht das ganz problemlos und schnell
Hallo, von einer Sonderregelung weiss ich nichts. Es besteht insofern ein Unterschied im Prozedere, dass bei Ehezeit von weniger als drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt. Infos dazu gibt es hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-voraussetzungen/scheidung-ohne-durchfuehrung-des-versorgungsausgleichs/
Nein gibt es nicht