Scheiben Folie?

2 Antworten

Meines Wissens nach muss auf der Folie an jedem Fenster die Prüfnummer/das Prüfzeichen zu sehen sein. Die Prüfnummer muss zudem mit der in der ABE übereinstimmen. Hast du das alles nicht könnte es sein das du die Tönungsfolie bei einer Verkehrskontrolle vor Ort entfernen musst. Zudem - aber das wirst du hoffentlich Wissen - ist die Tönungsfolie nur an Fenstern hinter der B-Säule und der Heckscheibe zulässig und auch nur mit 2. Außenspiegel. Hat das Fahrzeug an der Heckscheibe von innen eine 3. Bremsleuchte muss dieser Ausschnitt ausgespart werden. Und auch wenn du Fahrzeuge siehst die getönte Fahrer- und Beifahrerscheiben haben dass ist und bleibt Verboten. Auch dann wenn das Fahrzeug z.B. im Ausland gekauft wurde wo das erlaubt ist. Das wäre jetzt das was ich dazu weiß aber vielleicht hat hier jemand ja noch andere Informationen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Also fahre und beifahrer Seite geht schonmal garnicht, sonst ists nicht so schlimm.