Rundfunk Stress?
Guten Abend,
ich möchte euch fragen, ob ihr schon mal eine ähnliche Situation hattet. Folgende Situation: Ich studiere und beziehe Bafög. Daher kann ich mich von der Rundfunkpflicht befreien lassen. Dafür brauchte ich das Antragsformular zur Befreiung und den Nachweis des Bafög-Amtes. Dass es der Nachweis sein sollte, stand auf dem Antragsformular unten unter "Bitte dem Antrag folgenden Nachweis in einer gut lesbaren Kopie beifügen:". Diese Dokumente habe ich beide zusammen mit dem Antwortschreiben, in dem ich solche Fragen wie wann ich zahlen möchte und wie, etc. beantwortet habe, losgeschickt.
Heute kommt eine Antwort des Rundfunks an. Darin heißt es, dass die "entsprechenden Unterlagen, die die Voraussetzungen für eine Befreiung nachweisen" nicht beigefügt gewesen wären. Sie haben mir aber auch nicht mitgeteilt, welche genau das sein sollen. Außerdem steht da, dass ich den Betrag überweisen soll, obwohl ich in dem Antwortschreiben Lastschriftverfahren angekreuzt habe und auch unterschrieben habe.
Ich bin verärgert, da es so wirkt, als hätte man sich das gar nicht durchgelesen. Das Antwortschreiben und der Antrag auf Befreiung sowie der Nachweis waren alle im selben Briefumschlag. Ich habe dies auch per Einschreiben verschickt, sodass ich auch einen Beleg von der Post habe, dass der Brief am 27.11. ausgeliefert worden ist. Das Datum der Antwort, die heute angekommen ist, ist auch auf den 27.11. datiert.
Und nein, ich habe innerhalb der Frist geantwortet. Ich habe dem Rundfunk auch schon eine Mail geschrieben (da telefonieren KOSTENPFLICHTIG ist?!) jedoch, habe ich keine Antwort erhalten.
Hattet ihr einen ähnlichen Fall?
LG
1 Antwort
Da sich die Briefe offensichtlich überschnitten haben, handelt es sich bei dem Schreiben des Beitragsservice nicht um eine Antwort auf deinen Antrag. Das kann deshalb nicht sein, weil die Bearbeitung eines Befreiungsantrags in der Regel mindestens 6 Wochen dauert.
Die Sendung als Einschreiben würde dir im Streitfall leider nicht viel helfen, da du ja nicht nachweisen kannst, dass der Nachweis deinem Schreiben beigefügt war.
Nach meiner Meinung kannst du abwarten, bis dein Antrag bearbeitet ist. Wenn du jetzt den geforderten Betrag zahlst, bekommst du ihn nach der Befreiung automatisch zurück.