Rückzahlung Kaution?

2 Antworten

Anzeige wegen Untreue? Oder Unterschlagung? Auf jeden Fall Zahlungsklage. Nach mehr als 6 Monaten ist ein Zugriff auf die Kaution aufgrund von Schäden an der Mietsache wegen Verjährung nicht mehr mögllich.

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet die Nachzahlung der BK-Abrechnung aus der Kaution zu entnehmen. Da solltest du jede Position der Abrechnung auf Form und Inhalt genau prüfen und deinen Schriftverkehr rechtssicher nachweisen !


Depp555 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 11:57

Die Nebenkosten Abrechnung ist bis auf 30€ zuviel wie die gestellt wurde richtig berechnet. Aber ist es zulässig für die Fernwärme vorab keine Aufstellung über den KWh Preis und eine sogenannte monatliche Pauschale (?) zu veranschlagen?

Gerhart  15.07.2025, 21:45
@Depp555

Wo kommt denn diese "Pauschale" her? Es sind doch wohl monatliche Vorauszahlungenauf die Betriebskosten vereinbart gewesen?

Depp555 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 23:40
@Gerhart

Monatliche Vorauszahlung von 200€ , aber zusätzlich zum Verbrauch ( ohne Preisangabe der Einheit ) kam eine monatliche „Service Pauschale „ von 30€

Gerhart  16.07.2025, 05:44
@Depp555

Im § 2 der Betriebskostenverordnung gibt es keine "Servicepauschale". Daher ist sie auch nicht von dir zu bezahlen. Vermutlich handelt es sich um eine verkappte Vewaltungsgebühr und die hat nun mal der Vermieter zu tragen. Ich vermute, dass diese Gebühr/Pauschale im Mietvertrag auch nicht vereinbart wurde.

Das klingt wirklich frustrierend – vor allem, wenn das Übergabeprotokoll keine Mängel aufzeigt und die Kaution offensichtlich (abzüglich der Nebenkosten) zurückgezahlt werden müsste. Wenn trotz Mahnbescheid und mehrfacher Aufforderung nichts passiert, stellt sich natürlich die Frage, wie man jetzt am besten vorgeht.

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