Rotlichtverstoß mittels Handyfoto anzeigen zulässig?

3 Antworten

Wäre zulässig. Zur Info:

Wer in der Öffentlichkeit eine Person fotografiert, um damit in einem späteren Prozess ein Beweismittel an der Hand zu haben, handelt in der Regel nicht rechtswidrig. Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Man dürfte ein Foto machen, ja. Allerdings ist die Frage, mit welcher Zielsetzung das Erfolgt. Ein von einer Privatperson aufgenommenes "Beweisfoto" würde mit höchster Wahrscheinlichkeit vor Gericht nicht als Beweis standhalten, Blitzgeräte müssen bestimmten Normen unterliegen und mobile Radarkontrollen müssen vorschriftsgemäß aufgestellt worden sein, sind sie das nicht, so erklären die Gerichte die Bußgeldbescheide für nichtig. Ein Rotlichtblitzer blitzt doppelt, einmal bei der Überquerung der Haltelinie und einmal, wenn das Fahrzeug die Kreuzung vollständig passiert hat. Somit wird ausgeschlossen, dass ein Fahrer, der nur einen halben Meter hinter der Haltelinie zum stehen gekommen ist, wegen eines Rotlichtverstoßes zur Rechenschaft gezogen wird. Privat kann man dass wohl nicht so genau hinbekommen, zumal das Smartphone auch noch kein geeichtes Blitzgerät ist. Bei einem Foto von hinten, ist außerdem der Fahrer nicht identifizierbar und bei einem Foto von vorne, würde man das Rotlicht auf dem Foto ja gar nicht sehen.

Fazit: das Foto dürfte man machen, es hat jedoch wahrscheinlich keine ausreichende Beweiskraft und ist somit sinnlos.

Mfg

nö kann man nicht