Roller/Mofa Führerschein schwer?

4 Antworten

Was du meinst,ist der Mofaschein. Wer ein Mofa (auch: einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor) fahren möchte, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Das Mindestalter dafür beträgt 15 Jahre. Damit darfst du dann die 25er fahren. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Mit 16 kann man dann den "Rollerschein", den AM, machen für die 50er Roller. Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Wie beim Pkw ist auch die Grundausbildung beim Rollerführerschein an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden, d.h., die Zahl der Stunden ist von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig.

Ich halt den Mofaschein für Geldverschwendung. Lieber sparen und ein Jahr später dann den AM machen.

Für die Mofaprüfbescheinigung (25 km/h) ist es fast schon zu spät.

Die Ausbildung in Klasse AM (45 km/h) ist schon ab 14,5 Jahren möglich, sodass bei bestandener Prüfung ab 15 Jahren gefahren werden darf.

Die bessere Alternative für Zweiräder wäre im Moment doch die Klasse A1 (125 ccm).

Oder: Wenn du bald 16 wirst, dann solltest du noch ein paar Monate warten und mit 16,5 Jahren mit BF17 starten, da ist nämlich die Klasse AM mit drin.

Roller Führerschein lohnt sich nicht :< Für das Geld bekommst du einen guten E-Roller die 5kmh machen keinen großen Unterschied.

und ja die Prüfung ist schwer, was den Straßenverkehr angeht muss du das gleiche können wie beim Autoführerschein mit Ausnahme Autobahn

Da ist nichts schweres zu können. Reines Auswendiglernen reicht aus. Mit Logik hat die Prüfbescheinigung nichts zu tun