Riverty reagiert nicht?
Ich habe eine Forderung von Riverty wegen Amazon bekommen, habe aber nie etwas bestellt! Sie reagieren auf keine Emails usw, was kann ich machen?
3 Antworten
Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO anfordern und der Forderung ausdrücklich widersprechen. Hier mit Erläuterung und Musterschreiben: https://davidwirth.de/forderungsabwehr/
Per Einwurfeinschreiben versenden. Kommt die Datenauskunft nicht fristgerecht, kann man zum Anwalt gehen (die Kosten dafür muss dann i.d.R. das auskunftspflichtige Unternehmen tragen).
Identitätsdiebstahl und Verwechslungen gibt es im Inkassogeschäft andauernd.
JETZT zum Anwalt zu gehen, würde ich NICHT empfehlen. Warum? Weil die Kosten für eine Forderungsabwehr in der Regel NICHT von der Gegenseite erstattet werden müssen. Deshalb ist es besser, die Forderung vernünftig selbst abzuwehren.
Zum Anwalt gehen sollte man, wenn:
- Die Gegenseite keine oder keine vollständige DSGVO-Auskunft erteilt. Denn dann befindet sich die Gegenseite im Verzug und muss i.d.R. die Anwaltskosten übernehmen.
- Man sich sicher ist, dass die Forderung unbegründet ist. Dazu sollte man aber zuerst die DSGVO-Auskunft abwarten um zu sehen, was die Gegenseite in der Hand hat. Dann kann man den Anwalt direkt beauftragen, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Gewinnt man die (weil die Gegenseite ihre Forderung nicht beweisen kann), muss die Gegenseite auch die Anwaltskosten tragen. Achtung: Man muss den Anwalt direkt mit der Klage beauftragen, denn ggf. anfallende Beratungsgebühren oder Gebühren für ein außergerichtliches Schreiben werden trotzdem nicht erstattet.
- Die Gegenseite die Forderung gerichtlich durchsetzt. Einem Mahnbescheid kann man problemlos selbst widersprechen. Wenn die Gegenseite die Forderung in einem Hauptsacheverfahren inhaltlich begründet, sollte man sich einen Anwalt nehmen.
Ich habe in einem vergleichbaren Fall (es war aber nicht Riverty) die Leute einfach schriftlich per Einwurfeinschreiben aufgefordert, ihre Forderung detailliert zu begründen und mir das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages nachzuweisen, da ich sonst keinerlei Zahlungen tätigen würde.
Statt einer Antwort kamen nur weitere Mahnschreiben und schließlich ein gerichtlicher Mahnbescheid. Diesem widersprach ich innerhalb der dort gegebenen Frist.
Das war vor 2 Jahren. Seitdem habe ich nichts mehr in dieser Angelegenheit gehört.
Guten Morgen.
Ich würde zum Rechtsanwalt gehen.
Mit freundlichen Grüßen 😉.