Rechtsobjekt und Rechtssubjekt?

3 Antworten

Rechtssubjekte sind Personen (natürliche oder juristische). Sie können Träger von Rechten & Pflichten sein. Also alle natürlichen Personen im Beispiel sind Rechtssubjekte.

Rechtsobjekte sind im Gegensatz dazu Gegenstände bzw Sachen.

Alle Menschen in Deinem Beispiel sind Rechtssubjekte. Die Wohnung und alles, was darin ist sind Rechtsobjekte.

Auch die Polizei als juristische Persond ist ein Rechtssubjekt.

Alle, die Rechte oder Pflichten haben können, sind Subjekte. (Einbrecher, Müller, Nachbar, Polizei)

Und das was Gegenstand von Rechten oder Pflichten ist, sind Objekte. (Wohnung)