Polizei Studium mit Vorstrafe?

3 Antworten

Das ist ja keine Vorstrafe. Du kannst dich also bewerben und wirst auch trotz dessen - wenn alles andere passt - zum Eignungs- und Auswahlverfahren zugelassen.

Im EAV wird allerdings deine charakterliche Eignung geprüft. Und da wirst du dich Fragen diesbezüglich stellen müssen.

Gruß S.

Du kannst dich ganz normal wie jeder andere für den gehobenen Dienst bei der Polizei (Land oder Bund) bewerben, da du nicht vorbestraft bist. Es erfolgte keine Eintragung ins (polizeiliche-, erweiterte-) Führungszeugnis, also bist Du clean. Wobei es mit hoher Wahrscheinlichkeit im Erziehungsregister steht, worauf wenige, unter anderem die Polizei, Zugriff drauf hat.

Mein Tipp: Sei einfach ehrlich beim psychologischen Auswahlgespräch :) Sei einsichtig und bleib du selbst, verstell dich in keinster Weise.

Viel Erfolg :)

Du bist nicht vorbestraft, also kannst du dich auch ohne Bedenken bewerben. Viel Erfolg!