Rechtslage bei einer nicht erhalteten Bestellung?

bikerfan73  11.05.2025, 23:20

Der Händler ist die Deutsche Post?

Robin048982 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 23:23

Ja

3 Antworten

Kann man eine Anzeige machen wegen Verdacht auf Betrug?

Ein Anzeige wegen Betruges bringt Dir gar nichts. Die ist schneller von der Staatsanwaltschaft eingestellt, als Du von der Polizei wieder Zuhause bist. Für einen Betrug braucht es einen Vorsatz, den Du beweisen musst, was Dir nicht gelingen wird. Also sind wir im privatrechtlichen Bereich. Privatrechtlich kannst Du die deutsche Post natürlich verklagen, da der Vertrag nicht erfüllt ist, da hat aber die Polizei nichts mit zu tun.

Zwei Dinge würde ich machen:

  1. Telefonisch nachfragen: Unter 0228 4333112 erreichst Du die Kundenhotline der deutschen Post. Da bekommst Du wenigstens ein direktes Feedback
  2. Bringt auch das nichts, kannst Du Dich an die Bundesnetzagentur. Da sie mal Monopolist war und auch immer noch eine Marktwirtschaftlich dominierende Position hat, wird auch die deutsche Post von der Bundesnetzagentur überwacht. Hier gibt es eine Schlichtungsstelle für solche Streitfälle. Vorteile: Das ist kostenlos für Dich und geht deutlich schneller, als ein privatrechtliches Gerichtsverfahren. Das erreichst Du unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Post/start.html

Es handelt sich um ein Vernaabsatzgeschäft du kannst von deinem Kaufrücktrittsrecht Gebrauch machen

Die Frage ist wenn sie beim ersten Mal schon nicht liefern warum nochmals bestellen

Hi,

warum immer so kompliziert, wenn es doch so einfach ist.

Wenn dir etwas nicht geliefert wird, klärst du das mit dem Support.

Wenn das nicht möglich ist, nimmst du dein Widerrufsrecht wahr. So muss dir der Kaufpreis zurückerstattet werden.

Das ist vorzugsweise bei deutschen Händlern gut anzuwenden.