Rechtslage bei einer nicht erhalteten Bestellung?
Hallo!
Kurze Schilderung des Sachverhaltes. Ich habe im Shop der Deutschen Post individuelle Produkte und Briefmarken bestellt. Dies war am 16.04. Beim Bestellen wurde eine Lieferzeit mit 2-4 Tagen angegeben. Eine von den zwei Bestellungen wurde Teil ausgeführt. Die Teillieferung habe ich schon bekommen. Da ich die anderen Teillieferungen noch nicht bekommen habe, habe ich E-Mails versendet. Am 26.04. habe ich nun ein Einschreiben abgeschickt und dies hat auch nichts gebracht. Wie ist hier jedoch die Rechtslage? Anzeige?
Am 25.04. habe ich dann eine anderweitige Bestellung aufgegeben, doch auch hier ist dasselbe eingetreten. Mehrere Sachen bestellt, eine Teillieferung bekommen und die andere wieder nicht. Lieferzeit 2-4. Tage.
Ich habe mich schon an den Kundenservice gewandt = keine Antwort. Ein Einschreiben versendet = keine Antwort.
Kann man eine Anzeige machen wegen Verdacht auf Betrug?
Viele Grüße
Robin Lüning
Der Händler ist die Deutsche Post?
Ja
3 Antworten
Kann man eine Anzeige machen wegen Verdacht auf Betrug?
Ein Anzeige wegen Betruges bringt Dir gar nichts. Die ist schneller von der Staatsanwaltschaft eingestellt, als Du von der Polizei wieder Zuhause bist. Für einen Betrug braucht es einen Vorsatz, den Du beweisen musst, was Dir nicht gelingen wird. Also sind wir im privatrechtlichen Bereich. Privatrechtlich kannst Du die deutsche Post natürlich verklagen, da der Vertrag nicht erfüllt ist, da hat aber die Polizei nichts mit zu tun.
Zwei Dinge würde ich machen:
- Telefonisch nachfragen: Unter 0228 4333112 erreichst Du die Kundenhotline der deutschen Post. Da bekommst Du wenigstens ein direktes Feedback
- Bringt auch das nichts, kannst Du Dich an die Bundesnetzagentur. Da sie mal Monopolist war und auch immer noch eine Marktwirtschaftlich dominierende Position hat, wird auch die deutsche Post von der Bundesnetzagentur überwacht. Hier gibt es eine Schlichtungsstelle für solche Streitfälle. Vorteile: Das ist kostenlos für Dich und geht deutlich schneller, als ein privatrechtliches Gerichtsverfahren. Das erreichst Du unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Post/start.html
Es handelt sich um ein Vernaabsatzgeschäft du kannst von deinem Kaufrücktrittsrecht Gebrauch machen
Die Frage ist wenn sie beim ersten Mal schon nicht liefern warum nochmals bestellen
Hi,
warum immer so kompliziert, wenn es doch so einfach ist.
Wenn dir etwas nicht geliefert wird, klärst du das mit dem Support.
Wenn das nicht möglich ist, nimmst du dein Widerrufsrecht wahr. So muss dir der Kaufpreis zurückerstattet werden.
Das ist vorzugsweise bei deutschen Händlern gut anzuwenden.