Rechte als Käufer bei unvollständig abgeholter Ware?

florestino  07.05.2023, 14:09

Was stand in der Anzeige? Kannst du das nachweisen?

Sven3233 
Fragesteller
 07.05.2023, 14:18

Leider nur, dass der Schrank in einem guten Zustand ist und ein Bild davon. Aber da sieht man die fehlenden Bretter nicht

2 Antworten

Ja. Gewährleistung gibt es auch beim Privatkauf. Allerdings ist die Beweislast, dass die Ware Mangelhaft war bei Dir. Du musst ihm beweisen, dass die tatsächlich fehlten. Gibt es Zeugen?


bikerfan73  07.05.2023, 14:12

Nachtrag:

Habe ich nun einen Anspruch auf eine Rückerstattung von Kauf?

Erstmal hat der Verkäufer das Recht zu Nachbesserung. Erst, wenn das nicht mehr geht, hast Du den Anspruch auf Wandlung.

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Sven3233 
Fragesteller
 07.05.2023, 14:18

Da ich den Schrank alleine abgeholt habe leider nicht, mir ist das wie gesagt erst selbst beim Aufbau aufgefallen

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bikerfan73  07.05.2023, 14:21
@Sven3233

Dann wird es leider schwierig. Wie gesagt, die Beweislast liegt bei Dir. Er behauptet jetzt, der Schrank war vollständig. Vor einem Gericht ist es Aussage gegen Aussage, wo Du zunächst die schlechteren Karten hast. Leider.

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Da du nicht nachweisen kannst, dass die fehlenden Teile Bestandteil der Anzeige waren, hast du leider schlechte Karten. Du warst vor Ort und hättest das prüfen müssen.