Reanimation schief gegeangen?
Wenn man jemanden wiederbelebt durch reanimation und der Person die Knochen so bricht, dass sie an den Folgeschäden stirbt, kann man dann dafür verurteilt werden?
3 Antworten
Moin,
ein Ersthelfer kann nicht belangt werden, solange er nach gutem Gewissen handelt!
(Im Falle des Falles reicht schon das du einen Krankenwagen rufst!)
Du kannst belangt werden:
Wenn du nicht hilfst!
Wenn du die Situation der Person ausnutzt! z.B. wenn du die Geldbörse klaust!
Grüße
Jeder Ersthelfer ist immer enthaftet. Und an einer gebrochenen Rippe wird niemand sterben, der sowieso einen Herzstillstand hat.
Wenn Du keine Rippen brichst, dann hast Du keine effektive Herzdruckmassage gemacht
Woher ich das weiß:Berufserfahrung