Reanimation schief gegeangen?

3 Antworten

Moin,

ein Ersthelfer kann nicht belangt werden, solange er nach gutem Gewissen handelt!

(Im Falle des Falles reicht schon das du einen Krankenwagen rufst!)

Du kannst belangt werden:

Wenn du nicht hilfst!

Wenn du die Situation der Person ausnutzt! z.B. wenn du die Geldbörse klaust!

Grüße

Jeder Ersthelfer ist immer enthaftet. Und an einer gebrochenen Rippe wird niemand sterben, der sowieso einen Herzstillstand hat.

Wenn Du keine Rippen brichst, dann hast Du keine effektive Herzdruckmassage gemacht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bonzo240195  09.11.2022, 19:36

Das stimmt nicht immer.

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