Q1 halbjahr verlassen?
Ich besuche derzeit die Q1 (NRW) und will aus einigen Gründen die Schule wechseln und somit die Q1 auf einer anderen Schule wiederholen.
Meine Frage ist, kann ich das zweite Halbjahr dann nicht mehr zu Schule gehen, weil ich ja theoretisch wiederholen werde und das auf einer anderen Schule und es nicht mehr viel Sinn für mich macht dieses Halbwahrheit weiterzumachen.
bin 18 könnte ich dann einfach das Halbejahr zuhause chillen oder?
1 Antwort
In NRW bist du bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 Jahre alt geworden bist schulpflichtig.
Hier kanst du nachlesen:
"Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet."
Das wäre also nur möglich, wenn du schon in der EF 18 geworden bist.
Eine andere sache ist noch das Kindergeld. Falls du nun nichts machst ab Febraur, bekommen deine Eltern nichts für dich...
Eine andere Idee, wäre ein FSJ ganz kurzfristig (könnte jedoch schwierig sein.
§40 SchulG NRW
1) Die Schulpflicht ruht
3. während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, das nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird