PV Anlage - steuerlich was tun?
Hallo,
wir bekommen Ende Juli eine 12 kWp PV-Anlage aufs Dach. Geplant ist der Eigenverbrauch, 10 kWh Speicher und der Rest soll eingespeist werden.
Nun will der Solarteur meine Steuernummer bzgl. der Anmeldung.
Soweit so gut, aber wieso genau? Ich finde viele Infos diesbezüglich, aber blicke trotzdem nicht durch.
Ich bin Privatmann und habe kein Gewerbe und will auch keins. Jetzt lese ich, ich muss mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden, weil ich mit der Einspeisung zum Unternehmer werde. Das will ich aber alles nicht und darüber hat die Firma uns auch nichts gesagt.
Auf der anderen Seite wurde das doch alles mal geändert, dass die teilweise Einspeisung eben nicht mehr steuerlich relevant ist.
Dazu kommt auch noch, dass wir mehrere Eigentümer sind und ich bezweifle, dass die anderen ein Gewerbe anmelden wollen.
Ist das tatsächlich so, dass ich mich da jetzt beim FA melden muss oder muss ich nichts tun und die benötigen sie nur pro forma?
Ich kenne so viele Leute mit PV-Anlage und keiner von denen hat ein Gewerbe.
2 Antworten
Interessanter Fall.
Wenn mehrere Personen eine Anlage besitzen die über 10kWp hat, wie verhält es sich dann? Man könnte die 12kWp Anlage auch bei 3 Eigentümern in je 4kWp rechtlich aufteilen. Der Ertrag kommt ja dann jedem einzeln zu gute und wird entsprechend aufgeteilt. Muss man da dann echt drei komplett getrennte Anlagen aufbauen?
Bei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus ist der Betrieb einer PV-Anlage ja sonst recht ungünstig machbar. Vielleicht gibt es da ja noch eine rechtliche Lücke die geschlossen werden muss.
Vielleicht ist es besser wenn du / ihr die Anlage selbst anmeldet, das machen ja viele Leute so, ganz ohne "Solateur". Der Elektriker muss nur den Wechselrichter anschließen und dafür sorgen dass bei Abschaltung der PV-Anlage nur die Anlage vom Netz getrennt wird, ihr aber weiterhin PV-Strom in euer Heimnetz einspeist.
Die Anmeldung als Kleinunternehmer war früher gängige Praxis. Ist aber jetzt bei Anlagen kleiner 30 kWp nicht mehr notwendig, da diese sowieso Einkommenssteuerfrei sind. Auch eine Anmeldung als Liebhaberei ist nicht mehr notwendig bzw. überhaupt nicht mehr möglich. Siehe z.B. hier.
Der Solateur scheint hier nicht mehr auf dem aktuellen Stand zu sein.
Jedoch schadet es auch nicht, wenn er das dem Finanzamt meldet, dann ist auch gleich klar, dass Du unter der gesetzlichen Grenze bleibst.
Und genau das verstehe ich nicht. Auf den Seiten vom FA und Finanzministerium in Baden-Württemberg steht, die Einkommensteuer entfällt, aber nicht die unternehmerische Tätigkeit und wir wären Kleinunternehmer. Nur bei <10 kWp wäre es Liebhaberei.