Pulli "geklaut" Was machen?

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Das ist nicht Diebstahl, sondern Unterschlagung. Daher kannst du sie dafür anzeigen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche

Gerade eben, WhiteKoala, habe ich gesehen, dass deine Frage schon drei Jahre alt ist. Auch wenn sie sich sicher schon erledigt hat, schicke ich dir trotzdem meine Antwort:

Du hast die mit deinem Pulli deine "beste Freundin" genannt. Wie wäre es denn, wenn du dich für eine großzügige Freundin halten würdest?

Dann würdest du ihr beispielsweise schreiben können, dass du dich gern an eure gemeinsamen Unternehmungen erinnerst. Und in Gedanken an eure Freudschaft hast du dich entschlossen, ihr den Pulli zu schenken.

Könntest du auf diese Weise nicht bei euch beiden freundschaftliche Gefühle wiederbeleben?