Psychologin schickt mir Rechnung für verpasste Termine, von welchen ich nichts wusste?

3 Antworten

Abgesehen davon, dass die Anspruchstellerin zunächst die korrekte Terminierung nachweisen muss - hier liegt ja bereits grundsätzlich ein Widerspruch beider Parteien vor - gilt:

Diese Rechnung musst Du nicht zahlen, weil der Anspruch nicht  berechtigt ist, denn hierzu bedarf es der Einwilligung Deines gesetzlichen Vertreters und diese Einwilligung erstreckt sich nicht auf das Versäumnis und etwaige Folgen. Entsprechend greift der Minderjährigenschutz aus §§ 106-111 BGB.

skyisthelimit23 
Fragesteller
 02.04.2017, 09:48

Ja auch wenn ich nicht selber die Rechnung zahlen muss, muss sie dennoch doch ein Erziehungsberechtigter zahlen oder ? Müssen wir jetzt diese Rechnung zahlen, obwohl ich zum einen nichts von diesem Termin am Februar wusste ? 

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Xipolis  04.04.2017, 05:20
@skyisthelimit23

Schuldner ist immer der Vertragspartner, also hier die Minderjährige (Sippenhaftung ist seit Kriegsende nicht mehr möglich).

Wenn überhaupt eine Vereinbarung mit der Minderjährigen getroffen worden ist (alleine das ist ja schon streitig), ist diese schwebend unwirksam (weil keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters hinsichtlich der Säumnis und/oder der Terminierung vorlag) bis der gesetzliche Vertreter seine Genehmigung erteilt. 

In dem Fall wird es wohl nicht mehr zu einer Genehmigung kommen, demnach muss die Rechnung nicht von der Fragestellerin gezahlt werden.

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Ich würde ganz offen mit deiner Psychologin sprechen und es ganz genau so erzählen, wie du es hier machst:) das gleiche gilt klarerweise für deinen Vater - und wenn nichts klappt bezahle die Rechnungen und schlage deinen Vater eventuell vor dass du das Geld langsam zurückzahlst, falls du nicht wirklich viel Geld auf Seiten hast.

Xipolis  01.04.2017, 14:57

Warum sollte die Fragestellerin die Rechnung bezahlen, wo doch a) der Termin bestritten wird und b) die Fragestellerin unter 18 ist?

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Es ist eben das Problem, dass hier offenbar unklar ist, ob es eine Terminvereinbarung gab oder nicht.

Ganz grundsätzlich ist es so, dass Psychotherapeuten nur für Termine bezahlt werden, die vom Patienten auch in Anspruch genommen wurden. Psychotherapeuten können nur Termine fest vergeben - eben anders als Ärzte, die ihr Wartezimmer abarbeiten (und oft nur wenige Minuten für einen Termin benötigen). 

Psychotherapeuten bestreiten (nur) mit den Terminen ihre Kosten und ihren Lebensunterhalt. Wird ein vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen und kann dieser nicht anderweitig vergeben werden, entsteht dem Psychotherapeuten ein Verdienstausfall (finanzieller Schaden), der aufgrund der Dauer der Termine (i.d.R. 50 Minuten) auch insges. nicht unerheblich ist. Diesen kann er privat gem. § 615 BGB in Rechnung stellen.

Xipolis  01.04.2017, 14:59

Alles sehr richtig.

Allerdings wird der Anspruch, selbst wenn die Fragestellerin den Termin schuldhaft versäumt hat, derselbe nicht durchsetzbar sein, da hier der Minderjährigenschutz des BGB greift.

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