Probleme mit Otto Versand
Hallo,
ich habe mir mehrere Sachen beim Otto-Versand bestellt. Die Artikel die ich nicht wollte habe ich auch direkt wieder zurückgeschickt. Habe auchRückversandbestätigungen bekommen sowie E-Mails von Otto, dass eine Rücksendung eingegangen ist. Allerdings geht diese Rücksendungsbestätigung nach Artikeln und nicht nach kompletten Paketen. (hoffe ihr versteht wie ich das meine) Nun habe ich eine Mahnung bekommen ich solle 50 Euro wegen einem nicht angekommenen Artikel zahlen?! Ich verstehe das nicht. Habe immer alle Artikel zurückgeschickt!!
Wie soll ich denn jetzt vorgehen? wie kann ich beweisen dass ich den einen Artikel abgeschickt habe?
Könnt ihr mir helfen? Finde es eine echte Sauerei und werde nie wieder dort bestellen!
Liebe Grüße
4 Antworten
Es ist ein beliebter Trick von Kunden, ein Paket zurück zu schicken mit unvollständiger Ware, die Ware also zu behalten. Das passiert täglich tausendfach. Besonders die Internet-Bestellungen sind voller Betrüger. Also erfolgt die Abrechnung immer nach Artikeln. Meistens werden die Schlußabrechnungen auch bezahlt. Der Betrug hat dann nicht funktioniert. Die Warenrücknahme erfolgt gerichtsbekannt zertifiziert bei Otto. Dort entstehen praktisch keine Fehler. Solltest Du jedoch kein Betrüger sondern ein rechtstreuer Kunde sein, kannst du die Vollständigkeit der Rücksendung z.B. durch ein Foto des noch offenen Pakets beweisen, hilfsweise auch durch eine Fotokopie des Lieferscheins samt Anschrift eines nicht mir Dir verwandten Zeugen. Ansonsten werden die Betrugsversuche von der Otto Tochter Deutscher Inkasse Dienst DID bis zum bitteren Ende der Zangsvollstreckung, Offenbahrungseid und Privatinsolvenz zehntausendfach jährlich verfolgt. Ein großer Teil der Harz4ler und Privatinsolvenzen sind ehemalige Otto Kunden.
Ruf doch mal da an! Lege Rechnungsnummer und Kundennummer bereit. Wenn du etwas zurückgeschickt hast, dann müsste es auch da angekommen sein! Ich hab noch nie Probleme mit Otto gehabt und bestelle schon seit Jahren da.
Teile denen die Nummer zur Sendungsverfolgung mit. Die steht ja auf der Quittung, die Du von der Post, Hermes oder welchem Versender auch immer erhalten hast. Sofern Du den Artikel zurückgeschickt hast, ist die Sache für Dich erledigt, sobald Du eine Quittung vorlegen kannst.
Beweisen kannst du die Einlieferung mit deinem Einlieferungsbeleg und mit Zeugen. Das Versandrisiko hin- und zurück liegt beim Versender.