Private Bilder weitergeschickt was tun?
Also eine bekannte (14) hat ihrem ex (15 oder 16) Private Bilder geschickt nun hatte er sie einem Kumpel geschickt und jetzt zeigt der Kumpel sie überall rum wenn nicht sogar weiter geschickt was kann sie am besten tun bzw kann sie jetzt beide anzeigen ???
1 Antwort
Ja natürlich kann sie beide anzeigen. Das ist eindeutig eine Beleidigung (§185 StGB) und hier wurde auch noch das Recht am eigenen Bild(§22 KunstUhrG) verletzt.
Und wenn das solche Bilder sind, dann ist es auch noch eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen(§201a StGB)
Und noch was: aufjedenfall anzeigen!!!