Privat verkaufen trotz Selbstständigkeit?
Hallo.
ich habe mich im Bereich Einzelhandel für Sportartikel selbstständig gemacht und vertreibe hin und wieder eine X Anzahl von Artikeln. Nun möchte ich aber auch mal etwas persönliches los werden (auf eBay, anderer Account) und habe nun die Befürchtung, dass mir die Wettbewerbszentrale in die Quere kommt.
Anderer Account und ohne die ganzen Gewerbedaten, die ich sonst anzugeben habe, die Artikel sind auch als privat angeboten ausgeschrieben, aber es sind an die 40.
Müsste ich etwas befürchten?
3 Antworten
Ich weiss nicht was mit Gewerbezentrale gemeint ist.
Das Finanzamt schaut natürlich genau hin, wenn ein Gewerbertreibender private Geschäfte macht. Aber verboten ist es nicht, auch ein Autohändler kann sein Privatauto privat verkaufen.
Was verkaufst du denn ? Sportartikel aus dem eigenen Sortiment würde ich nicht empfehlen. Selbst wenn ein Jahr alt und gebraucht würde als nächstes gefragt, wann erworben und zu welchem Preis ? (Geldwerten Vorteil versteuert und Mwst bezahlt, wenn zum Grosshandelspreis gekauft ?
Andere private Gegenstände wären nur kritisch (=Einstufung als gewerbliche Tätigkeit) wenn mehrere Artikel mit Gewinn verkauft ... oder wenn es jeden Monat 40 Artikel sind (feste Limits gibts da nicht, auch wenn das manchmal so behauptet wird) ... Definiton gewerblich muss Gewinnerzielung und Nachhaltigkeit beeinhalten, also gebrauchte, selbstgenutze Gegenstände mit Verlust verkaufen .. wenig problematisch. Viele Artikel aber nur einmalige Aktion, Sammlung auflösen, Nachlass auflösen, auch unkritisch.
Ein anderes Thema kann sein, privates Hobby, ohne Gewinn, aber mit vielen Auktionen (Münzsammler, Briefmarken, etc), dann kann die hohe Anzahl, auch wenn das Finanzamt kein Interesse hat, und Liebhaberei, keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt, aber Abmahner Verbraucherschutzpflichten wie Widerufsrecht, versicherten Versand und Impressumspflicht einfordern.
Nicht Gewerbezentrale, sondern Wettbewerbszentrale - und die kann ihm gefährlich werden.
Sicherlich nicht.
Es ist immer noch ein großer Unterschied darin, gewerblich etwas zu verkaufen, oder als Privatmann alte Sachen zu verscherbeln.
Die einschlägigen Richtlinien kennst du, keine Neuware. Ist das nicht der Fall, dann kannst du selbstverständlich auch privat den alten Krempel von Oma verkaufen.
Dann solltest du einen anderen Account anlegen, bei dem du deutlich als Privatanbieter auftrittst.
Habe ich ja, vorher habe ich nicht auf diesem Account verkauft.
Wenn Du selbständig bist, hast Du ja bereits einen Gewerbeschein, dann musst Du auch auf ebay gewerblich verkaufen.
Es ist immer gut, extra noch einen Privataccount zu haben, wo Du persönliche gebrauchte Stücke verkaufen kannst.
Wenn Du als Privatverkäufer Neuware verkaufst, kann Dir das tatsächlich zum Problem werden. Das würde ich nicht machen.
Vielleicht muss ich mich deutlicher ausdrücken.
Ich verkaufe sowieso meist nur gebrauchte Artikel und genau die gleichen Artikel, nur aus meiner privaten Sammlung (unterscheidet sich optisch und technisch nicht von der sonstigen Ware).
Bloß momentan räume ich auf und muß den überflüssigen Kram, den ich teilweise doppelt habe, loswerden. Gekauft habe ich diese Sachen auch schon lange, bevor ich gewerblich gehandelt habe.