Preiserhöhung Fitnessstudio Sonderkündigungsrecht?
Hallo, habe per Post von meinem Fitnessstudio ein Schreiben erhalten mit einer Preiserhöhung. In den AGB's steht nichts dazu drinnen. Hab ich ein Sonderkündigungsrecht?
3 Antworten
Ja. Hast du. Eine Vertrages Änderung geht nur mit deiner Zustimmung. Du hast ja für den alten Preis unterschrieben.
Du musst erst eine Frist setzen. 4 Wochen sind da OK. Wobei du auch reinschreiben musst, dass, wenn die Preiserhöhung nicht zurück genommen wird, du fristlos kündigst.
Theoretisch könnte es ja sein, dass das Studio dich zum alten Preis weiter trainieren lässt und dann würde ja der Kündigungsgrund entfallen.
Im Fitnessstudio sind es Einzelverträge. Das bedeutet, die sind nicht verpflichtet, allen Mitgliedern den selben Preis zu gewähren. Wenn ich in ein Studio komme und die mir sagen, ich darf für 5€ trainieren und alle anderen zahlen 50, dann ist das voll OK. Jeder unterschreibt für seinen eigenen Vertrag.
Und wenn die jetzt sagen, bei dir gibt es keine Preiserhöhung, dann hast du auch keinen Kündigungsgrund mehr.
Nur wenn in deinem Vertrag ein Preis festgeschrieben ist, was ich allerdings bezweifle.
Laut Kanzlei Hollweck hast Du ein Sonderkündigungsrecht, siehe "Kündigung bei Preiserhöhung"
in folgendem Beitrag:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
Vielen Dank für deine Antwort. Habe gelesen, dass ich dem Studio eine Frist setzen muss, für die Rücknahme der Preiserhöhung. Wenn die nicht darauf eingehen kann ich sofort kündigen.